Nach einer mehrmonatigen Durststrecke darf das musikalische Leben in Freiburg unter bestimmten Bedingungen wieder aufgenommen werden. Am 27. Mai 2020 hat der Bundesrat eine Reihe von Lockerungsmassnahmen angekündigt, die sich direkt auf das Vereinsleben auswirken. So sind ab 8. Juni 2020 private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder erlaubt. Proben und Konzerte von Chören und Instrumentalensembles dürfen demnach wieder stattfinden. Die Lockerung ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft, namentlich an die Abstands- und Hygieneregeln.
Gestützt auf die neuen Vorgaben des Bundes hat das kantonale Führungsorgan KFO diese Wiederaufnahme gemeinsam mit der Freiburger Chorvereinigung und dem Freiburger Kantonal-Musikverband koordiniert. In Absprache mit den beiden nationalen Verbänden haben die zwei kantonalen Vereinigungen spezifische Schutzkonzepte erstellt. Diese schreiben die Schutz- und Hygienemassnahmen vor, die unerlässlich sind, damit sich das Virus in diesem besonders anfälligen Bereich nicht ausbreitet. Die Schutzpläne sind auf den Internetseiten der beiden kantonalen Vereinigungen verfügbar.
Generell müssen Chorsängerinnen und Chorsänger sowie Instrumentalistinnen und Instrumentalisten bei ihren Proben und Darbietungen über eine Mindestfläche von 4 m2 pro Person verfügen. Da bei der erforderlichen Fläche die Durchgangswege nicht einberechnet werden, sind für die Ausübung der musikalischen Tätigkeiten grosse Räume nötig. Für jeden Raum ist die maximale Zahl der zugelassenen Personen entsprechend der verfügbaren Fläche am Eingang klar zu kennzeichnen. Ist der Raum nicht gross genug, so muss in kleineren Gruppen geprobt werden.
In diesem Sinne ist zum Beispiel weiterhin davon abzusehen, dass die Sängerinnen und Sänger eines Kirchenchors während des Gottesdienstes auf der Empore der Kirche stehen. Es wird deshalb empfohlen, dass sie sich noch eine Weile im Schiff der Kirche aufstellen.
In den Schutzkonzepten werden besonders verletzliche Personen gebeten, im Moment noch nicht an Proben teilzunehmen oder musikalischen Aktivitäten beizuwohnen. Dies wird jedoch ihrer Eigenverantwortung überlassen.
Dank der Lockerungen werden Musikensembles also an den kommenden religiösen Feiern teilnehmen können. Dies gilt namentlich für die Instrumentalensembles, die traditionell an Fronleichnam in den frühen Morgenstunden den Morgenstreich spielen.