Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Gesundheits- und Wirtschaftskrise ist die Lage für die Inhaberinnen und Inhaber von Cafés, Restaurants, Buvetten und Bars usw. des Kantons Freiburg schwierig. Angesichts der geltenden Schutzmassnahmen dürfen sie nämlich weniger Kundinnen und Kunden als in normalen Zeiten empfangen.
Die Oberamtmännerkonferenz hat beschlossen den Wirtinnen und Wirten eine konkrete Unterstützung zukommen zu lassen: Ab heute können die Verantwortlichen der öffentlichen Gaststätten ein Gesuch um die Vergrösserung ihrer Terrassen einreichen. Dieser Entscheid wurde nach Anhören der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion RUBD und des Amts für Gewerbepolizei GePoA getroffen.
Dazu wurde ein vereinfachtes Verfahren geschaffen. Damit soll dazu beigetragen werden, dass die Aufnahmekapazität der Gaststätten soweit wie möglich aufrechterhalten und gleichzeitig die sanitären Vorschriften des Bundes und des Kantons strikt eingehalten werden können. Das Gesuch muss zusammen mit einem Plan der beantragten Vergrösserung der Terrasse und dem unterzeichneten Einverständnis der Grundstückeigentümerin oder des Grundstückeigentümers, wenn es sich dabei nicht um die Gemeinde handelt, per Post oder per E-Mail an die Gemeindebehörde gerichtet werden. Nach der Prüfung der Voraussetzungen durch die Gemeinde und auf deren Antrag entscheidet das Oberamt über das Gesuch. Die Bewilligung ist zeitlich beschränkt. Ein Dokument, in dem das Verfahren und die Voraussetzungen ausführlich erklärt werden, kann auf der Website der Oberämter heruntergeladen werden.