Die Beziehung zwischen Verwandten stellt ein Recht dar und ist ein Bedürfnis. Aufgrund des Coronavirus musste dieses Recht in den Pflegeheimen des Kantons Freiburg vorübergehend eingeschränkt werden. Um die Bewohnerinnen und Bewohner vor der COVID-19-Pandemie zu schützen, wurden Besuche ab dem 13. März verboten.
Diese vorübergehende Ausnahmeregelung wird in Kürze zugunsten der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und ihrer Angehörigen geändert. In Anlehnung an die in der Schweiz angewandte Strategie der schrittweisen Lockerung des Lockdowns und nach eingehenden Überlegungen gestatten die zuständigen Freiburger Behörden die Wiederaufnahme der Besuche in Pflegeheimen ab dem kommenden 9. Mai. Dennoch sind Besuche nur bei Bewohnerinnen und Bewohnern erlaubt, bei denen kein COVID-19 bestätigt wurde oder kein Verdacht auf eine Erkrankung an Covid-19 besteht.
Diese Lockerung wurde von der Gruppe «Risikoinstitutionen» (GRI) des Kantonalen Führungsorgans gemeinsam mit dem sanitätsdienstlichen Führungsorgan SFO beschlossen. Dabei wird die Wiederaufnahme von Besuchen in Pflegeheimen nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein.
- Von den Pflegeheimen wird verlangt, dass sie einen Schutzplan für Besuche haben, der den Gesundheitsvorschriften des Bundes entspricht. Mit diesem Plan soll das Risiko einer Übertragung auf Bewohnerinnen und Bewohner, Besucherinnen und Besucher, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und andere in der Institution tätige Personen möglichst gering gehalten werden.
- Die Schutzpläne enthalten klare Bestimmungen u. a. zu: Anmeldung, Empfang, Besuchshäufigkeit, Besuchszeiten und Dauer der Besuche, erlaubtem Besucherkreis, Nachverfolgung, Hygiene- und Reinigungsmassnahmen. In den Plänen werden auch die technischen (Gesprächsräume, Plexiglaswände usw.), organisatorischen (Planung der Besuche und der zulässigen Besucherzahl usw.) und individuellen (Masken usw.) Schutzmassnahmen der Einrichtungen angegeben.
Für die Ausarbeitung des Schutzplans sind die Institutionen verantwortlich. Sie können sich auf die Richtlinien, die vom GRI zur Verfügung gestellt werden, stützen. Besucherinnen und Besucher müssen sich strikte an die in Zeiten des Coronavirus üblichen Schutzrichtlinien und an die von den Institutionen zusätzlich eingeführten Massnahmen halten.
Verfügt ein Pflegeheim nicht über einen ausreichenden Schutzplan oder hält es diesen nicht ein, so können die zuständigen Behörden eine vorläufige Aussetzung der Besuche beschliessen. In jedem Fall werden die Behörden bis spätestens Ende Mai eine neue Einschätzung der Lage vornehmen.