Aufgrund des Entscheids des Bundesrates vom vergangenen Freitag, abgesehen von der Erhöhung der Zahl der zulässigen Personen für private Zusammenkünfte von 5 auf 10, auf weitergehende Lockerungen der Covid-19-Massnahmen zu verzichten, hat der Staatsrat heute Morgen die kantonale Verordnung in der Folge geändert. Als Folge davon werden die Massnahmen zur Sicherstellung der sanitären Kapazitäten des Kantons und die ausserordentliche Lage auf kantonaler Ebene bis zum 30. April 2021 verlängert. In der Folge wird auch die KFO-Organisation bis zu diesem Datum aufrechterhalten.
Aufgrund der Entscheide des Bundesrates verlängert der Staatsrat die ausserordentliche Lage im Kanton
Der Staatsrat hat anlässlich seiner Sitzung von heute entschieden, die ausserordentliche Lage im Kanton bis zum 30. April 2021 zu verlängern.
Veröffentlicht am 22. März 2021 - 14h38
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Herausgegeben von Coronavirus COVID-19
Letzte Änderung: 22.03.2021 - 14h38