Der Freiburger Staatsrat ist mit der fünften Etappe der Lockerung, die vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben wurde, einverstanden. Dies ist im Wesentlichen die Antwort, die heute von der kantonalen Exekutive veröffentlicht wurde. Der Staatsrat befürwortet insbesondere die Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Aussenbereich, die Zulassung von Messen mit weniger als 1000 Personen in Innenräumen und die Zulassung von sportlichen Aktivitäten in grossen Gruppen im Freien.
Bei einigen vorgeschlagenen Lockerungen gibt es jedoch Meinungsverschiedenheiten, nämlich:
- Die Zahl der geimpften Personen nimmt täglich zu. Deshalb sollte die Telearbeit eher «empfohlen» und nicht mehr «obligatorisch, ausser wenn Massentests durchgeführt werden», sein.
- Der Staatsrat ist der Meinung, dass die Aufhebung der Maskenpflicht für die Sekundarstufe II verfrüht ist und vor dem Beginn des neuen Schuljahres noch einmal überprüft werden sollte, zumal es zum Zeitpunkt, in dem diese Lockerungen in Kraft treten, nur noch ein oder zwei Wochen bis zu den Sommerferien dauert.
- Bei Veranstaltungen mit Zertifikat hält der Staatsrat eine Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 2/3 der Kapazität (insbesondere im Freien) nicht für nötig.
- Selbsttests sollten auch geimpften Personen weiterhin kostenlos abgegeben werden.
Der Staatsrat begrüsst also diese wichtige Etappe, die einen echten Wiederaufschwung in den Bereichen Kultur und Sport ermöglicht. Es müssen einfache und kohärente Grundsätze eingeführt werden, damit die Unterstützung der Bevölkerung für die vorgeschlagenen Massnahmen gefördert wird.
Im Übrigen finden Sie die ausführliche Stellungnahme des Staatsrats in der Beilage.
Der Staatsrat hat auch zu zwei weiteren Vernehmlassungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie Stellung genommen (s. ebenfalls Beilagen).