Um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, müssen sowohl Erwachsene als auch Kinder, die sich während den letzten 14 Tagen in einem Gebiet mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung (gemäss Definition des Bundes*) aufgehalten haben, in Quarantäne. Dies gilt auch für Transit-Aufenthalte von mehr als 24 Stunden in einem Risikogebiet.
Die Betroffenen müssen sofort nach der Einreise in ihr Zuhause oder eine andere geeignete Unterkunft und sich während 10 Tagen ständig dort aufhalten. Die Kantone sind für die Überwachung dieser Massnahme zuständig.
Wer verpflichtet ist, sich in Quarantäne zu begeben, muss ihre oder seine Einreise innerhalb von zwei Tagen dem Kantonsarztamt melden.
- Website www.fr.ch besuchen und auf «COVID-19: Reiserückkehr und Einreise in die Schweiz – Vorgehen im Kanton Freiburg» klicken.
- Dort sind alle nützlichen Infos sowie eine aktualisierte Liste mit allen Ländern, für die eine Quarantänepflicht besteht, zu finden.
- Formular des Kantonsarztamts ausfüllen. Die Angaben werden zur Überprüfung der Einhaltung der Quarantänepflicht verwendet. Personen, die gegen die Quarantänepflicht verstossen, können mit einer Busse von bis zu 10 000 Franken bestraft werden.
- 10-tägige Quarantäne und Beobachtung des Gesundheitszustands.
- Beim Auftreten von Symptomen empfiehlt sich ein Corona-Test (Anmeldung via E‑Plattform). Achtung: Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass die Quarantäne beendet werden kann.
Die Kosten der Quarantäne sind von den Einreisenden selbst zu übernehmen. Es besteht in dieser Situation kein Anspruch auf Entschädigung bei Erwerbsausfall (mehr dazu).
*Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko (Stand: 8. Juli 2020). Liste wird regelmässig aktualisiert.
Argentinien Armenien Aserbaidschan Bahrain Belarus Bolivien Brasilien Cabo Verde Chile Dominikanische Republik Honduras Irak Israel Katar Kolumbien Kosovo Kuwait Moldova Nordmazedonien Oman Panama Peru Russland Saudi-Arabien Schweden Serbien Südafrika Turks- und Caicos-Inseln Vereinigte Staaten von Amerika