Es ist fünf vor zwölf: Trotz der bisher ergriffenen Massnahmen geben die epidemiologische Situation im Kanton Freiburg und die Zahl der Ansteckungen mit COVID-19 in den vergangenen Wochen immer mehr Anlass zur Beunruhigung. Die Kapazitäten des Gesundheitssystems kommen an ihre Grenzen. So sieht sich das HFR einem massiven Andrang von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 gegenüber; heute Vormittag, 3. November 2020, waren 180 Personen wegen COVID hospitalisiert, dazu kommen 40 hospitalisierte Personen, die auf das Ergebnis des Tests warten, und 19 Personen sind auf der Intensivstation.
Angesichts dieser äusserst alarmierenden Situation hat der Staatsrat in der Sitzung von heute Vormittag beschlossen, zusätzliche Massnahmen zu ergreifen; dabei lehnt er sich an die übrigen Westschweizer Kantone, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, an. Diese Massnahmen, die mit einem Beschluss getroffen werden, bis sie in der Verordnung über kantonale Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie festgehalten werden, treten morgen Mittwoch, 4. November 2020, um 23 Uhr in Kraft und gelten bis 30. November 2020. Wenn es aufgrund der gesundheitlichen Situation nötig wird, können sie angepasst werden.
Unter den wichtigsten Massnahmen befinden sich die Schliessung der öffentlich zugänglichen Gaststätten und Einrichtungen, nämlich Cafés, Restaurants, Bars und Diskotheken, Vergnügungs- und Freizeiteinrichtungen, wie Theater, Museen und Kinos, Wellnessklubs und -räume, wie Schwimmbäder, Thermalbäder, Fitness und Wellness. Geschäfte und persönliche Dienstleistungen wie Coiffeure und Kosmetiksalons werden von diesem Verbot nicht betroffen. Die Ausübung der Prostitution und ähnlicher Tätigkeiten wie erotischer Massagen ist verboten.
Andererseits sind von nun an Besuche in Heilanstalten, namentlich in Spitälern und Pflegeheimen, untersagt. Besondere Situationen wie Geburten oder Sterbefälle bleiben vorbehalten.
Weitere Massnahmen betreffen Versammlungen und Veranstaltungen, deren Teilnehmerzahl stärker eingeschränkt wird, den Unterricht und die Einrichtungen zu Betreuung der Kinder im Vorschulalter sowie die sportlichen Tätigkeiten (für Einzelheiten siehe den beiliegenden Staatsratsbeschluss).
Der Staatsrat wird die Entwicklung Tag für Tag weiterverfolgen und hält sich bereit, um wenn nötig zusätzliche Massnahmen zu ergreifen. Er prüft auch die Ausarbeitung von Massnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung für die Branchen, die schliessen müssen, und für die von ihnen abhängigen Arbeitsplätze.
Kontakte beschränken, auf unwesentliche Fahrten verzichten, Risikotätigkeiten vermeiden
Mit diesen Massnahmen hofft der Staatsrat sehr, die Ausbreitung der Epidemie zu bremsen und so noch strengere Massnahmen zu vermeiden. Er unterstreicht aber, dass solche Massnahmen nur mit der Mitarbeit der ganzen Bevölkerung vermieden werden können. Wenn alle die Hygieneregeln – Händewaschen, Einhaltung des Abstands von 1,5 Metern, Maskentragen – sowohl im öffentlichen Raum als auch im privaten Rahmen ausserhalb des Haushalts einhalten, ist dies das beste Mittel zur Bekämpfung des Coronavirus.
Andererseits bittet der Staatsrat die Freiburgerinnen und Freiburger inständig, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken, auf unnötige Fahrten zu verzichten und jegliche Risikotätigkeit zu vermeiden, damit die Zahl der zusätzlichen Spitaleinweisungen möglichst begrenzt wird.