Der Freiburger Staatsrat ist mit der vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen vierten Etappe der Lockerung der Covid-19-Massnahmen einverstanden. Dies ist im Wesentlichen die Antwort, die heute von der kantonalen Exekutive veröffentlicht wurde. Unter den vorgeschlagenen Erleichterungen gibt es jedoch einige, bei denen eine Differenz besteht, nämlich:
- Pflicht zu wiederholten Tests aufgrund der Aufhebung Telearbeitspflicht: der Staatsrat bevorzugt eine Empfehlung statt einer Pflicht;
- Wiedereröffnung der Innenräume von Gaststätten: Die Massnahme zur obligatorischen Maskenpflicht bei Nichtkonsum erscheint nicht praktikabel. Die Regierung befürwortet eine obligatorische Maskentragpflicht bei Bewegungen innerhalb der Lokale. Darüber hinaus hält es der Staatsrat für materiell unmöglich, die Anzahl der Kontrollen wie vom Bund vorgeschlagen zu erhöhen;
- Private Treffen: Der Staatsrat lehnt den vorgeschlagenen Status quo ab und bittet den Bund, die Anzahl der erlaubten Personen in Innenräumen von 10 auf 15 und in Aussenräumen von 15 auf 20 zu erhöhen;
- Anträge auf Massentests für den tertiären Bildungsbereich: Da der Präsenzunterricht im Mittelpunkt der Bedenken der Regierung steht, bittet dieser den Bund, sich der Durchführbarkeit und Verhältnismässigkeit der Massnahmen zu versichern und möglicherweise die Massnahmenpalette (nicht nur Tests) zu erweitern.
Im Allgemeinen schlägt der Staatsrat daher vor, möglichst einfache und verständliche Regeln zu definieren, um ihre Anwendung zu optimieren.
Schliesslich bittet die Freiburger Regierung den Bund um eine Klärung der Regeln, die für Veranstaltungen mit 300 bis 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gelten.