Der Freiburger Staatsrat hat heute Nachmittag eine ausserordentliche Sitzung abgehalten, um die Situation infolge der neuen Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie, die der Bundesrat nach Konsultation der Kantone angekündigt hat, zu analysieren. Zu Beginn der kommenden Woche wird er in Absprache mit den anderen Westschweizer Kantonen, die durch die Bundesverordnung über Handlungsspielraum verfügen, die künftigen Massnahmen koordinieren.
Gemeinsam mit den Regierungen der Westschweizer Kantone bringt der Staatsrat seine Bereitschaft zum Ausdruck, die Koordination aktiv fortzusetzen, um den von der Bundesverordnung eingeräumten Handlungsspielraum zu nutzen. Er begrüsst die angekündigten Massnahmen und dass je nach epidemiologischer Lage in den Kantonen Ausnahmen möglich sind, wie von den Regierungen der Westschweizer Kantone gefordert.
Die Regierungen der Westschweizer Kantone haben sich – wie in der Bundesverordnung vorgesehen – ausgetauscht und sind übereingekommen, dass der Status quo gilt für die Kantone, die unter die Ausnahmeregelung fallen und die gesundheitlichen Bedingungen erfüllen. Für Freiburg ist dies bis zum 24. Dezember 2020 der Fall. Dies bedeutet: Alle Betriebe, die am 18. Dezember 2020 in unserem Kanton geöffnet waren, bleiben bis zum 24. Dezember 2020 geöffnet.
Zu Beginn der kommenden Woche wird die Lage in den betroffenen Westschweizer Kantonen neu bewertet, um die gesundheitliche Lage, die Folgemassnahmen zur Anwendung der Bundesverordnung sowie die Perspektiven für ein koordiniertes Vorgehen in den Skigebieten zu evaluieren.