Im Anschluss an den Entscheid, die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an der obligatorischen Schule zuzulassen, haben die Ämter für obligatorischen Unterricht in enger Zusammenarbeit mit dem KFO ein Schutzkonzept für das schulische Umfeld erarbeitet, um die Rückkehr der Schülerinnen und Schüler am 11. Mai unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) umzusetzen. Gemäss den Erläuterungen des BAG sollen sich die Kinder insbesondere der tieferen Klassen der obligatorischen Schule möglichst normal im Klassenverbund, auf dem Schulweg und den Pausenplätzen verhalten und bewegen können. Um auch andere Aspekte im Zusammenhang mit der Schule zu berücksichtigen, hat das KFO Empfehlungen zu den Schülertransporten und Schulkantinen erarbeitet.
Kantonales Schutzkonzept für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den obligatorischen Schulen 1H-11H
Dieses Konzept beschreibt die Grundsätze, die bei der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den obligatorischen Schulen sowie den Sonderschulen des Kantons Freiburg für Schülerinnen und Schüler der 1H bis 11H zu beachten sind; der Wiedereinstieg erfolgt für den ersten und zweiten Zyklus und die Sonderschulen am 11. Mai 2020 und für den dritten Zyklus (OS) ab dem 2. Juni 2020. Die Massnahmen und Empfehlungen richten sich an die zuständigen Schulbehörden des Kantons Freiburg (Schuldirektionen der Primar-und Orientierungsschulen, Leitungen der Sonderschulen sowie Gemeinden). Sie dienen als Grundlage für schulbezogene Schutzmassnahmen, die unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ergriffen werden müssen. Es werden folgende Aspekte behandelt: Schutzmassnahmen, Quarantänemassnahmen, Abstandsregeln, Tragen von Masken, Turn- und Sportunterricht, besonders gefährdete Personen, Schülertransporte, Reinigungen usw.
Pädagogische Prioritäten für den Unterricht bis Ende Schuljahr (Primarstufe)
Den Lehrpersonen wird empfohlen, die Rückkehr der Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht besonders achtsam zu gestalten, dies unter Berücksichtigung der Verhaltens- und Hygieneregeln sowie der pädagogischen Aspekte, die speziell für diesen Anlass entwickelt wurden und auf dem pädagogischen Portal www.friportal.ch bereitgestellt werden. Einem eventuellen Bedürfnis der Schülerinnen und Schüler nach Austausch über die Gesundheitssituation werden sie spezielle Aufmerksamkeit widmen. Den Schülerinnen und Schülern, die die festgelegten Lernziele während des Fernunterrichts nicht erreichen konnten, werden sie konkrete Unterstützung anbieten. Dies wird dadurch erleichtert, dass der Unterricht während der ersten zwei Wochen in Halbklassen organisiert wird. Das Lernen wird nach dem Lehrplan weitergeführt, jedoch ohne Noten und Hausaufgaben. Die durch den Einsatz von IT-Geräten erworbenen Fähigkeiten sowie die Selbstständigkeit, die die Schülerinnen und Schüler während des Fernunterrichts unter Beweis stellen mussten, werden anerkannt und weiterentwickelt. Die besonders gefährdeten Schülerinnen und Schüler erhalten weiterhin bis zum Ende des Schuljahres Fernunterricht.
Empfehlungen für die Schülertransporte
Das KFO hat drei Empfehlungen betreffend die Schülertransporte ausgearbeitet, eine für die Eltern und die Schülerinnen und Schüler, die zweite für die Gemeinden und die dritte für die Transportunternehmen. Generell sollte der Langsamverkehr gefördert und die Nutzung von Pedibus-Linien unterstützt werden, insbesondere auf verkehrsarmen Nebenstrassen. Es wird den Eltern dringend davon abgeraten, ihr Kind zur Schule zu fahren. An der Bushaltestelle sind Ansammlungen von Personengruppen zu vermeiden. Im Bus gelten die vom Bund empfohlenen Massnahmen für den öffentlichen Verkehr: Falls die Eltern dies wünschen, können die Kinder eine Maske tragen. In diesem Fall muss das Kind in der Lage sein, die Maske selbstständig aufzusetzen. Die Transportunternehmen müssen eine Reihe von Vorgaben zum Schutz der Gesundheit einhalten, darunter die regelmässige Desinfektion von Kontaktflächen, Haltestangen, Haltegriffe und Tasten.
Schutzkonzept für Mensas, Schulcafeterien und Mahlzeitenausgaben
Dieses Konzept betrifft in erster Linie den dritten Zyklus (OS). Es beinhaltet zum einen die einzuhaltenden Hygieneregeln und zum anderen eine klare Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen dem Kantinenbetreiber und der Schule. Es besteht keine Pflicht zur Einhaltung der Abstandsregeln zwischen den Schülerinnen und Schülern. Das Speisenangebot wird jedoch auf ein Tagesgericht und ein weiteres Menü – zum Beispiel Pasta mit einer Sauce – reduziert, um den Kontakt bei der Essensselbstbedienung möglichst zu vermeiden. Salat- und Dessertbuffets fallen weg und die Speisen werden vorportioniert in Schüsseln oder auf Tellern angeboten.
Dokumentation: Schutzpläne
Die Schutzkonzepte wurden aktualisiert
- Schutzkonzept für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den obligatorischen Schulen 1H-11H vom 6. Mai 2020
- Schutzplan für Schulrestaurants des OS des Kantons Freiburg
- Schultransporte: Empfehlungen für Unternehmen
- Schultransporte: Empfehlungen für Eltern & Schülerinnen und Schüler
- Schultransporte: Empfehlungen für Gemeinden
- Persönliche Erklärung für besondere Gefährdung