In Absprache mit den Mitgliedskantonen der CIIP verzichten die Freiburger Behörden ab dem 31. Januar auf die Maskenpflicht für Primarschülerinnen und Primarschüler, wie sie dies ursprünglich bereits vorgesehen hatten. Für die Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschulen endet die Maskenpflicht zwei Wochen später, also ab Montag, 14. Februar. Obwohl aktuell viele Ansteckungen verzeichnet werden und diese auch Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule betreffen, ermöglichen die neuesten Erkenntnisse hinsichtlich der Gefährlichkeit der Omikron-Variante und deren moderate Auswirkungen auf das Gesundheitssystem diese Erleichterung. Zudem wird der Kanton weiterhin auf gute Lernbedingungen und das Wohlergehen der Schülerinnen und Schüler achten.
Die Lehrpersonen sowie das an den Schulen tätige administrative, pädagogische und technische Personal werden weiterhin Hygienemasken tragen und sich an die Richtlinien des Amts für Personal und Organisation des Staates (POA) halten.
Tests vor schulischen Aktivitäten mit Übernachtung und Ausbruchstests
Wintersportlager und andere Aktivitäten mit Übernachtung sind in diesem Schuljahr erlaubt. Aufgrund der Pandemie wurde die Teilnahme an diesen Aktivitäten für die Schülerinnen und Schüler freiwillig erklärt, allerdings muss vor Beginn des Lagers oder der Aktivität ein negativer PCR-Tests vorgelegt werden. Die PCR-Speicheltests, die den Lagerteilnehmenden an den Schulen angeboten werden, werden in den nächsten Monaten fortgesetzt. Mit Unterstützung des Zivilschutzes und des Samaritervereins Freiburg werden zudem auch die Ausbruchstests in betroffenen Klassen bis zu den Fasnachtsferien (25. Februar) weitergeführt. Danach ist vorgesehen, diese einzustellen.
Isolation und Quarantäne
Seit Anfang Januar 2022 ist die Dauer der Isolation auf 5 Tage und 48 Stunden nach Abklingen der Symptome sowie die Quarantänedauer auf 5 Tage verkürzt worden. Quarantänen für ganze Klassen fallen weg. Nach den derzeit geltenden Bestimmungen des BAG werden nun nur noch Personen unter Quarantäne gestellt, die in einem gemeinsamen Haushalt leben oder einen ähnlichen engen und regelmässigen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten. Auch sind Personen, die in den letzten vier Monaten geimpft wurden oder genesen sind, von der Quarantänepflicht befreit.
Zur Vorbeugung von Ansteckungen bis zum Abflauen der 5. Welle
Die im Schutzkonzept der Schulen vorgesehenen Schutzmassnahmen (Händewaschen, Lüften der Räume, wo immer möglich Abstand halten) bleiben weiterhin gültig. Kinder, die Symptome zeigen, bleiben zu Hause. Zudem können Schülerinnen und Schüler, die dies wünschen oder deren Eltern dies wünschen, weiterhin während der Unterrichtszeit die Maske tragen. Die Schulen stellen den Schülerinnen und Schülern auf Wunsch Hygienemasken zur Verfügung. Betreffend die Schülertransporte von Schülerinnen und Schülern unter 12 Jahren sind die Gemeinden für den Erlass von Schutzmassnahmen zuständig.
Impfmöglichkeit für Kinder ab 5 Jahren
Seit dem 8. Januar ist die Impfung von Kindern ab 5 Jahren möglich. Eltern von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren müssen ihr Kind anmelden, hingegen ist es für Kinder ab 12 Jahren nicht mehr nötig, einen Termin für eine Erstimpfung zu vereinbaren. Es genügt, sich beim Impfzentrum zu melden. Nähere Auskünfte dazu finden sich auf der Seite: COVID-19-Impfung
Vorrangiges Ziel sämtlicher Massnahmen: Präsenzunterricht gewährleisten
Die Entscheide beruhen auf den Grundsätzen der Verhältnismässigkeit, der Realisierbarkeit und der Wirksamkeit. Neben der Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts seit Beginn des Schuljahres wird damit das Ziel, am 28. Januar (Semesterende) ein reguläres Schulzeugnis zu erhalten, erreicht.