Der Kompost ist ein wertvoller Bodenverbesserer mit zahlreichen Vorteilen:
- Einbringung von Humus sowie von Nährstoffen, welche das Bodenleben unterstützen
- Transformation und Aufbesserung von organischen Rohstoffen
- Verbesserung der Struktur und Wasserkapazität des Bodens, Schutz vor Erosion und Verdichtung
- langanhaltende Düngung mit Stickstoff und anderen Nährstoffen
- keine Gefahr von Verbrennungen
- keine Verbreitung von Unkrautsamen und Krankheitskeimen, aber
- Einbringung von Pilzsporen, welche die Pflanzen bei der Bekämpfung von Pilzkrankheiten unterstützen.
Die Kompostierungsprozesse sind bei jeder Form der Kompostierung identisch - am Feldrand, in einer Kompostierungsanlage oder auf einem Misthaufen.
Die Qualität hingegen unterscheidet sich je nach verwendetem organischem Rohmaterial.
Bei der Kompostierung in Kompostierungsanlagen oder am Feldrand müssen die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden. Das Amt für Umwelt ist für die Erteilung der Betriebsbewilligungen für den Betrieb von Anlagen, die mehr als 100 t/Jahr Abfälle bearbeitet, zuständig.
Ist der Kompost zum Verkauf bestimmt, muss er den Qualitätsrichtlinien der Branche für Kompost und Gärgut entsprechen. Die ausgebrachte Menge sollte nicht mehr als 25t Trockensubstanz pro Hektar auf drei Jahre betragen.