In der Schweiz wurde in mehreren Studien nachgewiesen, dass die Grenzwerte gemäss Bundesverordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) in städtischen Böden (Haus- und Familiengärten) häufig überschritten werden. Um sich einen besseren Überblick über die Situation im Kanton Freiburg zu verschaffen, führte das Amt für Umwelt eine Untersuchungskampagne in den Regionen Bulle, Estavayer und Murten durch, die sich hauptsächlich auf die historischen Teile dieser Städte konzentrierte.
Die Studie bestätigt, dass die Dauer der Nutzung und die Nähe zu den Gebäuden für das Belastungsrisiko massgebend sind. Die Schwermetalle haben sich im Laufe der Zeit in den Gärten angereichert, namentlich infolge von Düngemitteleinsatz, Ausstreuung von Asche und Luftverunreinigung wegen Kohlefeuerungen.
Die Böden von Grundstücken, die vor 1960 überbaut wurden, weisen häufig Konzentrationen von Schwermetallen und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) auf, die über den Grenzwerten liegen. In den allermeisten Fällen wird lediglich der Richtwert überschritten. Das bedeutet, dass die betroffenen Böden nicht bewegt werden dürfen, dass aber kein Gesundheitsrisiko besteht. Die analysierten Parzellen, die nach 1960 überbaut wurden, weisen keine Belastung auf.
Verbreitung potenziell verschmutzter Böden vermeiden
Mit dem Ziel, die Verbreitung von belastetem Bodenmaterial zu verhindern, ist das Amt für Umwelt daran, eine Hinweiskarte zu erstellen. Dieses Instrument wird es den Behörden ermöglichen, angemessene Anforderungen im Rahmen der Baubewilligungsverfahren festzulegen, wozu namentlich die Überprüfung der Qualität des überschüssigen Aushubmaterials, das die Baustelle verlässt, gehören kann. Den Personen, die Arbeiten auf ihrem Grundstück durchführen wollen, wird, wenn das Grundstück vor 1960 überbaut wurde, empfohlen, vorgängig eine Bodenanalyse durchführen zu lassen. Für weitere Informationen steht das Amt für Umwelt zur Verfügung.
Ein Appell an den Bund, das Gesundheitsrisiko zu berücksichtigen
Ein Garten mit hohen Schadstoffkonzentrationen kann ein Gesundheitsrisiko für die Nutzenden darstellen, insbesondere bei direkter Einnahme des Bodens. Kleinkinder sind besonders gefährdet, weil sie beim Spielen durch Hand-Mund-Kontakt relativ viel Boden einnehmen können.
Der Kanton Freiburg hat beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) beantragt, dass finanzielle Mittel für Bodensanierungen bei Haus- und Familiengärten, Spielplätzen und anderen Flächen, auf denen Kinder regelmässig spielen, bereitgestellt werden. Im Jahr 2015 begann das BAFU zusammen mit den Kantonen mit Überlegungen, um eine Lösung für dieses nationale Problem zu finden. Das Amt für Umwelt beteiligt sich aktiv an den vom Bund eingerichteten Arbeitsgruppen.
Es gibt mehrere Vorsichtsmassnahmen, die präventiv getroffen werden können:
- Kleinkinder nur auf geschützten Spielflächen oder auf Flächen mit grosszügiger Pflanzenbedeckung spielen lassen; denn Kleinkinder sind bezüglich Schadstoffbelastungen besonders empfindlich, weil sie beim Spielen auf dem Boden durch Hand-Mund-Kontakt relativ viel Boden aufnehmen können. Um das Risiko zu verringern, wird empfohlen, für eine dichte Pflanzenbedeckung (Rasen) zu sorgen und darauf zu achten, dass sich die Kinder nach dem Spielen die Hände gründlich waschen. Abgedeckte Flächen sowie Sandkästen sind unproblematisch;
- Früchte und Gemüse vom Garten gründlich reinigen oder schälen;
- Versorgung diversifizieren;
- wenig schadstoffakkumulierende Pflanzen bevorzugen wie etwa Fruchtbäume, Beeren, Mais, Fruchtgemüse (Aubergine, Tomate, Paprika, Gurke, Zucchini, Kürbis usw.) und Leguminosen (Bohnen, Erbsen usw.).