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Ganz allgemein gilt, dass die städtischen Böden Belastungen aufweisen können, insbesondere durch Schwermetalle. Diese Belastungen können verschiedene Quellen haben: Industrie und Gewerbe, Verkehr, Heizung, unsachgemässer Einsatz in Gärten von Pflanzenschutzmitteln, chemischen Düngemitteln und Asche, wilde Verbrennung von Abfällen. Um die tatsächliche Schadstoffbelastung zu kennen, sind chemische Analysen erforderlich.
Aus der Studie, die das Amt für Umwelt zwischen 2018 und 2020 durchgeführt hat, geht hervor, dass die Böden von vor 1960 überbauten Grundstücken oft Konzentrationen von Schwermetallen und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) aufweisen, die über den Grenzwerten liegen. In den allermeisten Fällen wird lediglich der Richtwert überschritten. Die betroffenen Böden dürfen nicht bewegt werden. Es besteht jedoch kein Gesundheitsrisiko. Die analysierten Parzellen, die nach 1960 überbaut wurden, weisen keine Belastung auf, doch können belastende Aktivitäten nach 1960 (z. B. das Verbrennen von behandeltem Holz oder anderen Abfällen) unabhängig von der Bauperiode eine Bodenbelastung zur Folge haben.
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Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Belastung ihres Gartens kennen möchten, können von sich aus Analysen durchführen lassen.
Dabei kann schrittweise vorgegangen werden, indem zuerst eine Untersuchung der Belastung mit Schwermetallen und dann, falls nötig, mit organischen Schadstoffen durchgeführt wird. Die im Kanton durchgeführten Untersuchungskampagnen haben nämlich gezeigt, dass die Belastung mit organischen Schadstoffen in Abwesenheit von Schwermetallen selten ist. Die Schwermetalle können daher als Indikatoren verwendet werden.
Die Messung der Schwermetalle nach der VBBo-Methode kostet rund 200 Franken je Probe. Die Preisliste ist üblicherweise auf den Websites der Laboratorien verfügbar. Die Nationale Bodenbeobachtung (NABO) veröffentlicht jedes Jahr die Laborliste VBBo für Schwermetalle und organische Schadstoffe auf der Website von Agroscope. Einige Laboratorien stellen zudem Leitfäden für die Probenahme und die Interpretation der Ergebnisse zur Verfügung. Sie können sich bei Fragen auch an das AfU wenden.
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Um die Akkumulation von Schwermetallen zur verhindern, sollten chemische Düngemittel und Pflanzenschutzmittel nur sehr sparsam und gezielt eingesetzt werden. Es wird empfohlen, einzig Kompost von guter Qualität als Dünger zu verwenden (Richtmenge pro Jahr: 1 bis 2 Liter pro m2, d. h. eine Schicht von 1 bis 2 mm). Die Verwendung von Asche ist zu vermeiden. Auch dürfen keine Abfälle im Freien verbrannt werden.
Mehr dazu: Empfehlungen: Wie erhalte ich den Boden meines Gemüsegartens gesund?
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Eine Studie des Amts für Umwelt zeigt, dass bei den vor 1960 überbauten Grundstücken in den allermeisten Fällen nur die Richtwerte überschritten werden. Die betroffenen Böden dürfen nicht bewegt werden. Es besteht jedoch kein Gesundheitsrisiko. Allerdings weisen 15 % der Parzellen einen Bleigehalt auf, der ein mögliches Risiko für die Gesundheit der Nutzenden darstellt (Überschreitung des Prüfwerts nach VBBo). Dabei handelt es sich im Allgemeinen um Grundstücke mit Gebäuden von vor 1920.
Es gibt mehrere Vorsichtsmassnahmen, die sie präventiv treffen können:
- Kleinkinder nur auf geschützten Spielflächen oder auf Flächen mit grosszügiger Pflanzenbedeckung spielen lassen; denn Kleinkinder sind bezüglich Schadstoffbelastungen besonders empfindlich, weil sie beim Spielen auf dem Boden durch Hand-Mund-Kontakt relativ viel Boden aufnehmen können[1]. Um das Risiko zu verringern, wird empfohlen, für eine dichte Pflanzenbedeckung (Rasen) zu sorgen und darauf zu achten, dass sich die Kinder nach dem Spielen die Hände gründlich waschen. Abgedeckte Flächen sowie Sandkästen sind unproblematisch;
- Früchte und Gemüse vom Garten gründlich reinigen oder schälen;
- Versorgung diversifizieren;
- wenig schadstoffakkumulierende Pflanzen bevorzugen wie etwa Fruchtbäume, Beeren, Mais, Fruchtgemüse (Aubergine, Tomate, Paprika, Gurke, Zucchini, Kürbis usw.) und Leguminosen (Bohnen, Erbsen usw.). Eine detaillierte Liste der Nahrungspflanzen und deren Bindungsstärke finden Sie auf der Seite 27 des Handbuchs Gefährdungsabschätzung und Massnahmen bei schadstoffbelasteten Böden des BAFU (2005).
[1] Für Personen, die unter dem Pica-Syndrom (Essstörung, bei der jemand über längere Zeit Dinge zu sich nimmt, die allgemein als ungeniessbar gelten) leiden, müssen Tätigkeiten, bei dem die Möglichkeit einer Bodenaufnahme besteht, vermieden werden.
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Mit dem Ziel, die Verbreitung von belastetem Bodenmaterial zu verhindern, ist das Amt für Umwelt daran, eine Hinweiskarte zu erstellen. Dieses Instrument wird es den Behörden ermöglichen, angemessene Anforderungen im Rahmen der Baubewilligungsverfahren festzulegen, wozu namentlich die Überprüfung der Qualität des überschüssigen Aushubmaterials, das die Baustelle verlässt, gehören kann.
Wenn Sie Arbeiten auf Ihrem Grundstück durchführen, das vor 1960 überbaut wurde, empfehlen wir Ihnen, eine Bodenanalyse durchführen zu lassen. Für weitere Informationen können Sie sich an das Amt für Umwelt wenden.
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Das Amt für Umwelt ist für Fragen im Zusammenhang mit Bodenbelastungen zuständig, die nicht landwirtschaftlichen Ursprungs sind.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, auf denen der Prüfwert gemäss Bundesverordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) überschritten wird, sind verantwortlich für die Umsetzung der Nutzungsempfehlungen. Sie müssen namentlich über die Mietverträge die Mieterinnen und Mieter über die Sachlage informieren und die Umsetzung der Massnahmen sicherstellen.
Belastung der städtischen Böden - Fragen-Antworten
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Das Alter eines Gartens ist ein Risikofaktor für Bodenbelastungen, da sich dort die Schwermetalle und PAK im Laufe der Zeit akkumulieren. In diesem Artikel finden Sie häufig gestellte Fragen für Grundeigentümer und Gartennutzer.
Herausgegeben von Bodenschutz
Letzte Änderung: 30.04.2024