Trotzdem sind die Waldböden nicht vor schädlichen Einwirkungen gefeit, vor allem im Bereich ihrer Versauerung infolge von Schadstoffeinträgen aus der Luft, sowie bezüglich ihrer Verdichtung. Während ersteres Problem nur im Rahmen eines gesamtheitlichen Ansatzes über eine erhebliche Reduktion der Luftschadstoffemissionen aus Landwirtschaft, Industrie und Verkehr gelöst bzw. vermindert werden kann, können Waldbesitzer und Forstpersonal entscheidend zur Verminderung der Verdichtungsgefahr von Waldböden beitragen, indem sie etwa Zeitpunkt und Technik der Waldarbeiten so wählen, damit die Waldböden möglichst wenig beeinträchtigt werden. So sind beispielsweise Waldarbeiten auf genügend tief gefrorenem Boden und Arbeiten unter Einsatz von Seilbahnen oder anderen Vorrichtungen oder Maschinen, die keinen zu grossen Bodendruck ausüben, grundsätzlich günstig für die Vermeidung von Waldbodenverdichtungen.
Weiter werden für Waldflächen, in welchen die Holzproduktion von grosser Bedeutung ist, detaillierte Feinerschliessungskonzepte erstellt, die namentlich auch den Schutz der Böden vor Verdichtung verfolgen.
Bei Bauten, die eine Rodungsbewilligung voraussetzen, werden die Massnahmen gemäss dem Stand der Technik bezüglich der Bewirtschaftung von Humus und anderweitigem Bodenaushub in die Rodungsbewilligung integriert, damit ein maximaler Schutz des Waldbodens gewährleistet wird.
Aufgaben des Amtes für Wald und Natur
- Waldstandortkartierung
- Forstliche Inventare
- Prüfung der Baubewilligungsgesuche und der Raumplanungsdossiers, sofern sie die Walderhaltung betreffen
- FRIBO-Waldstandorte
- Beratung der Waldeigentümer und der Forstbetriebe