Der quantitative Schutz von Böden geschieht im Rahmen der Raumplanung, namentlich über die Dimensionierung von Bauzonen, und über eine bessere Berücksichtigung des Bodenschutzes im Rahmen der Interessenabwägungen.
Der Verdichtung bestehender Bauzonen und der Bebauung qualitativ schlechterer Böden wird dabei Vorrang gegeben.
Aufgaben des Bau- und Raumplanungsamts
- Kontrolle der Bemessung der Bauzonengrösse
- Inventar der landwirtschaftlichen Flächen und Karte der legalisierten Bauzonen
- Koordination von Raumplanungsdossiers und Baugesuchen