Gestützt auf Artikel 5 und 22 des Energiegesetzes vom 9. Juni 2000 (EnGe, SGF 770.1) und Artikel 35 und 36 des Energiereglements vom 5. November 2019 (EnR; SGF 770.11), müssen öffentliche Gebäude hinsichtlich der Energieeffizienz, des Energieverbrauchs und der Nutzung von erneuerbaren Energien vorbildlich sein.
Je nach Art der Nutzung gibt es verschiedene Kategorien von Feuerwehrgebäuden. Üblicherweise sind dies:
- unabhängige Verwaltungsgebäude
- Gebäude mit gemischter Nutzung
- unabhängige Fahrzeugdepots
Für Feuerwehrgebäude, die neu gebaut werden, gelten zudem andere Anforderungen an die Wärmedämmung und Wärmeerzeugung als für Umbauten/Sanierungen.