Angesichts des steigenden Biberbestands im Kanton Freiburg und der mit den Lebensgewohnheiten dieses Tieres verbundenen Konflikte ist es notwendig, die Grundlagen des langfristigen Zusammenlebens mit dem Biber festzulegen. Das vorliegende Konzept vereint die gesetzlichen Vorgaben, der aktuelle Status des Bibers und die Bedürfnisse der Gesellschaft. Das Konzept Biber Freiburg hat demnach zum Ziel, die menschlichen Aktivitäten und den Schutz des Bibers in Einklang zu bringen, die Vorgehensweise im Fall von Konflikten festzulegen, diese mithilfe von nachhaltigen Lösungen zu beheben und ihnen vorzubeugen.
Indem er Erdbauten gräbt, Dämme baut und Bäume fällt, trägt der Biber dazu bei, die Strukturvielfalt sowohl im Wasser wie auch an den Ufern zu vergrößern, und hilft, Wasserläufe dynamischer zu gestalten. Davon profitieren zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Allerdings kann der Biber auch erhebliche Schäden anrichten. Im Falle einer Entdeckung von solchen von Bibern verursachten Schäden oder bei Situationen, die Konflikte nach sich ziehen könnten, muss der Wildhüter benachrichtigt werden. Dieser wird die Situation abschätzen und Vorschläge zu den zu ergreifenden Maßnahmen machen.
Schäden, die der Biber in der Landwirtschaft anrichtet, wie zum Beispiel bei Zuckerrüben, Mais oder Getreide, können vom Amt für Wald, Wild und Fischerei vergütet werden. Schäden an Wäldern werden insofern vergütet, als sie deren Erhalt oder Verjüngung beeinträchtigen. Schäden an der Ufervegetation, an Obst- oder Zierbäumen, Gärten oder Weihnachtsbaumpflanzungen werden nicht vergütet. Schäden an Infrastrukturen wie zum Beispiel Schutzwällen oder Wegen werden ebenfalls nicht vergütet. Oft sind die vom Biber angerichteten Schäden und die daraus entstehenden Konflikte eine Folge von mangelndem Platz für Fliessgewässer. Die Revitalisierung eines Fliessgewässers kann langfristig die nachhaltigste und kostengünstigste Lösung sein. Kurzfristig können verschiedene Vorbeugemassnahmen ins Auge gefasst werden um die Probleme zu mildern. Diese Präventivmassnahmen können zum Teil vom Fonds für das Wild bezahlt werden.
Die Entnahme einzelner Individuen kann in Betracht gezogen werden, sofern eine ernste Bedrohung für Menschen oder für den Siedlungsraum besteht, aber nur dann, wenn durch Präventivmassnahmen das Problem nicht gelöst werden kann.
Obwohl der Biberbestand markant zugenommen hat, braucht die Art noch immer spezielle Aufmerksamkeit und Schutz. Die Größe des Bestands ist noch relativ gering, in mehreren Regionen haben die Tiere Mühe, Zuflüsse zu besiedeln, zahlreiche Fliessgewässer wurden beeinträchtigt, und der Biber wird oft Opfer von Unfällen auf Strassen. Um einen Austausch unter den verschiedenen Biberbeständen zu garantieren, müssen Lösungen gefunden werden, die es den Tieren ermöglichen, gewisse Hindernisse (Staumauern, Schwellen) entlang mehrerer Fliessgewässer zu umgehen. Der Biber kann auch durch eine entsprechende Ufervegetation begünstigt werden. Das Amt für Wald, Wild und Fischerei und die Biberfachstelle des Bundes gewährleisten das Monitoring des Biberbestands im Kanton Freiburg und informieren regelmässig die Bevölkerung.
Download
Link zu den anderen Seiten des Amts
Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Julien Bulliard
Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 68
Email