Schutz- und Verhütungsmassnahmen helfen, von Wildtieren verursachte Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und am Wald einzuschränken. Reichen diese Massnahmen nicht mehr aus, können für Wildschäden Entschädigungen gewährt werden.
Verhütung und Entschädigung für die Landwirtschaft
Der Kanton Freiburg entrichtet jährlich zwischen 50 000 und 200 000 Franken für Wildschäden.
Verhütung und Entschädigung - Landwirtschaft
Verhütung von Schäden am Wald
Der Kanton Freiburg wendet jährlich bis zu 20 000 Franken für die Umsetzung von Massnahmen zur Verhütung von Wildschäden am Wald auf. Hauptverursacher solcher Schäden sind meist Hirsche und Rehe.
Verhütung - Wald
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Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Elias Pesenti
Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 30
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