Jagd
Der Steinmarder darf im Kanton Freiburg gejagt werden.
Was tun bei Konflikten?
Bedachungen
- Die Passagen ausfindig machen, indem man die Zugänge mit zerknülltem Zeitungspapier verstopft. Falls es sich um einen seiner Durchgänge handelt, wird der Marder das Hindernis wegräumen.
- Die Zugänge zum Dach (> 5cm) mit einem Gitter verschliessen, vorzugsweise im Herbst.
- Zurückschneiden der Äste, die das Haus berühren oder darüber hängen
- Auf 2.5 m Höhe ein Hindernis an der Regenrinne anbringen (siehe Faltblatt)
- Herumliegen von Haushaltabfällen vermeiden, da diese als Nahrung dienen können
- Kein Katzenfutter über Nacht draussen lassen.
Hühnerstall und Kleintierzucht
- Die Tiere nachts einschliessen
- An den möglichen Eingängen (> 5cm) Gitter anbringen
Auto
- Zugänge (>5 cm) zur Garage verschliessen
- Das Fahrzeug und den Motor waschen um Territorialmarkierungen des Marders (Urin) zu entfernen
- Schutzhüllen um Kabel und Leitungen anbringen
- Das Fahrzeug mit einem elektrischen Marderschreck-Apparat ausstatten.
Vergrämungsmethoden
- Das Tier nachts mit verschiedenen unregelmässigen Lärmquellen erschrecken (Radio, Wecker, …)
- Stark riechende Abwehrmittel an den Eingängen der regelmässig besuchten Orten anbringen (spezifische Produkte, Parfums, Javel, …).
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- Management und Überwachung der Säugetiere
- Management und Überwachung der Säugetiere und Vögel im Kanton Freiburg
- Terrestrische Fauna
- Hompage der Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
- Homepage des Amts für Wald und Natur (WNA)
- Wichtigste kantonale Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd
- Eidgenössische Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd
Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Elias Pesenti
Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 30
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