In der Februarsession des Grossen Rates war das Eintreten auf den Entwurf des kantonalen Klimagesetzes (KlimG) zwar nicht bekämpft worden, doch beantragten die Abgeordneten Nicolas Kolly, Antoinette de Weck und Daniel Bürdel, die Rückweisung der Vorlage, mit der Bitte um Erstellung eines Zusatzberichts zu den Änderungen, welche die vorberatende Kommission am Entwurf des Staatsrats vorgenommen hatte. Diesem Antrag stimmte der Grosse Rat mit 55 zu 46 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.
In seiner Sitzung vom 4. April 2023 hat der Staatsrat nun den verlangten Zusatzbericht verabschiedet und dem Grossen Rat zur Behandlung überwiesen. Der Zusatzbericht enthält eine detaillierte Analyse der Gesetzesversion der Kommission, eine Prüfung aus finanzieller Sicht sowie eine Skizze über die Massnahmen, die ergriffen werden müssen, um die im Gesetzesentwurf festgelegten Ziele zu erreichen.
Aus dem Bericht geht hervor, dass zwar die Grundsätze des Gesetzesentwurfs, den der Staatsrat im September 2022 an den Grossen Rat weitergeleitet hat, von der parlamentarischen Kommission nicht grundlegend geändert wurden, mehrere vorgeschlagene Änderungen jedoch zusätzliche finanzielle Folgen für den Staat haben dürften. Der Staatsrat schliesst sich dem Grossteil der 29 Änderungsanträge der Kommission an. Dazu gehört beispielsweise die Verankerung im Gesetz der Förderung der Biodiversität, des Schutzes der Ökosysteme und der Stärkung des sektorspezifischen Ansatzes der Reduktionsziele. Hingegen lehnt der Staatsrat die Festlegung von bezifferten Zielen ab, die ihm nicht realistisch erscheinen (z. B. das Netto-Null-Ziel bis 2040 für die Kantonsverwaltung), sowie die Schaffung eines neuen Fonds, der ausschliesslich der Finanzierung von klimarelevanten Massnahmen dienen soll. Der Staatsrat spricht sich wie bis anhin dafür aus, stattdessen einen Betrag im Infrastrukturfonds für klimapolitische Massnahmen zu reservieren; dieser Betrag hat er entsprechend bei der Aufstellung der Staatsrechnung 2022 erhöht.
Stärkung der Klimapolitik
Der Entwurf des KlimG zielt darauf ab, der Klimapolitik des Kantons Freiburg einen gesetzlichen Rahmen zu geben und sie zu stärken. Er ermöglicht zudem die Umsetzung der Motion 2019-GC-44 Senti Julia/Mutter Christa «Kantonale gesetzliche Grundlage für Klima und Umwelt», die der Grosse Rat im Juni 2020 erheblich erklärt hatte.
Zwei neue Staatsratsdelegationen für Umwelt und Nachhaltigkeit
Um die Querschnittsthemen, darunter das Klimathema, effizient zu behandeln, hat der Staatsrat zwei neue Delegationen im Sinne von Artikel 31 des Gesetzes über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG) geschaffen:
- eine Delegation für Umweltfragen, bestehend aus den Direktoren der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU, Vorsitz), der Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion (VWBD) und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD); und
- eine Delegation für Nachhaltigkeit, bestehend aus den Direktoren der RIMU (Vorsitz), der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) und der VWBD.