Primärproduktion
Die Primärproduktion umfasst die Erzeugung, die Aufzucht und der Anbau von Primärprodukten einschliesslich das Ernten, das Melken und die Aufzucht und Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere vor dem Schlachten. Unter Primärprodukten versteht man Pflanzen, Tiere und daraus gewonnene Erzeugnisse der Primärproduktion, die zur Verwendung als Lebensmittel oder Futtermittel bestimmt sind.
Betriebe der Primärproduktion haben alles Erforderliche für die Sicherheit der Lebensmittel und der Futtermittel vorzukehren. Sie sind für die Sicherheit der Primärprodukte verantwortlich.
Die Kantone kontrollieren die Einhaltung der Bestimmungen der gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Primärproduktion. Sie achten insbesondere darauf, dass die Betriebe die Selbstkontrolle auch wirklich durchführen und die Hygieneauflagen im Zusammenhang mit der Produktion, der Lagerung, der Behandlung und der Beförderung angewandt werden.
Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 14.11.2023