Die Kontrolltätigkeit des Finanzinspektorates erstreckt sich auf:
- die Kantonsverwaltung und ihre Anstalten;
- die vom Grossen Rat oder vom Staatsrat bezeichneten Organe, in Ausführung von Sonderaufträgen.
Das Finanzinspektorat kann mit der Rechnungsprüfung bei Institutionen und Unternehmen beauftragt werden, denen der Staat eine öffentliche Aufgabe übertragen hat oder finanzielle Beiträge gewährt.