Ablauf einer Kontrollrevision
Planung: Am Jahresbeginn wird anhand eines Mehrjahresplans und einer Risikoanalyse der einzelnen Sektoren ein Revisionsprogramm erstellt.
Vorbereitung: Die Vorbereitungsphase ist wichtig, da sie dem Finanzinspektorat dazu dient, Informationen über den Sektor einzuholen, die Rechnungen, Voranschläge und sonstige Finanzinformationen zu analysieren, erste Kontakte mit dem Sektor aufzunehmen und einen Revisionsplan zu erstellen.
Durchführung: Die Revision wird gemäss festgelegtem Plan durchgeführt und die entsprechenden Notizen werden elektronisch oder handschriftlich festgehalten. Je nach Revision kann das Finanzinspektorat eine externe Expertenunterstützung beiziehen.
Abschluss: Nach der Revision werden die letzten hängigen oder offenen Fragen mit dem Sektor geklärt. Falls erforderlich, findet gegebenenfalls eine abschliessende Besprechung zwischen den Verantwortlichen des Sektors und den Revisorinnen und Revisoren statt. Das Finanzinspektorat verfasst einen Schlussbericht, den es folgenden Instanzen zustellt:
- dem Staatsrat,
- der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission und
- der Finanzverwaltung (Staatsschatzverwalter).
Der geprüfte Sektor kann aufgefordert werden, innert einer Frist von 30 Tagen zu den Feststellungen und Empfehlungen des Berichts Stellung zu nehmen.