Leistungen
Das Finanzinspektorat erbringt folgende Hauptleistungen :
- Es kontrolliert die Finanzbuchhaltung der Staatssektoren, die Kosten- und Leistungsrechnung der Verwaltungseinheiten mit leistungsorientierter Führung sowie die Bauabrechnungen.
- Es kann die Arbeitsorganisation und die Wirksamkeit der vorbeugenden Massnahmen im Bereich der finanziellen Sicherheit sowie der Sicherheit im Zusammenhang mit der EDV-Buchführungssystemen abschätzen.
- Ausserdem kann es Rationalisierungsmassnahmen vorschlagen; es kann ein Mitglied des Staatsrates auf die seiner Ansicht nach vermeidbaren Ausgaben aufmerksam machen.
- Schliesslich wirkt es bei der Ausarbeitung von Vorschriften über die interne Kontrolle, die Revision, die Buchführung, den Zahlungs- und Inkassodienst sowie die Führung der Inventare mit.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des FI sind folgende:
- Gesetz vom 25. November 1994 über den Finanzhaushalt des Staates (FHG)
- Ausführungsreglement vom 12. März 1996 zum Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates (FHR)