Das Grundbuchamt (GBA) erbringt folgende Hauptleistungen:
- es erstellt Grundbuchauszüge oder erteilt Auskünfte am Schalter oder über Internet zum Bestand von privaten Rechten an Grundstücken;
- es vollzieht Eintragungen, Löschungen und Änderungen an solchen Rechten;
- es erhebt verschiedene Steuern, nämlich die kantonalen und kommunalen Handänderungssteuern, die Grundpfandrechtssteuern sowie die Steuer zum Ausgleich der Verminderung von Kulturland;
- es legt das eidgenössische Grundbuch an, wobei Dokumente bzw. eine Datenbank nach der Bundesgesetzgebung mit Wirkungen gemäss Bundesrecht erstellt werden. Bei diesem Verfahren werden die bisherigen Einträge in Zusammenarbeit den Berechtigten bereinigt und der Kantonale Kataster aufgehoben.
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des GBA :
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (ZGB)
- Eidgenössische Verordnung vom 23. September 2011 über das Grundbuch (GBV)
- Gesetz vom 28. Februar 1986 über das Grundbuch (GBG)
- Ausführungsreglement vom 9. Dezember 1986 über das Grundbuch (ARGBG)
- Gesetz vom 1. Mai 1996 über die Handänderungs- und Grundpfandrechtssteuern (HGStG)
- Gesetz vom 28. September 1993 über die Steuer zum Ausgleich der Verminderung des Kulturlandes (KVStG)
- Tarif der festen Grundbuchgebühren von 01.12.2018 (SGF 214.5.16 )