Die Geoinformation und die amtliche Vermessung sind derzeit in zwei unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Dies entspricht jedoch nicht mehr der Systematik auf Bundesebene. Zudem ist das Gesetz über die amtliche Vermessung bereits bald zwanzig Jahre alt, und viele seiner Artikel müssen aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht werden. Es enthält auch zahlreiche Bestimmungen technischer oder administrativer Natur, die in den Vollzugsbestimmungen enthalten sein sollten.
Angesichts dessen hat der Staatsrat in seiner Sitzung vom 2. November 2022 die Ermächtigung erteilt, eine Gesamtrevisionsvorlage für die Gesetzgebung über Geoinformation und die amtliche Vermessung in die Vernehmlassung zu schicken. Das «Vernehmlassungspaket» umfasst den Vorentwurf des Gesetzes über Geoinformation, den Entwurf der Verordnung über Geoinformation mit zwei Anhängen sowie den Entwurf der Verordnung über die amtliche Vermessung. Diese Vorlagen sowie die dazugehörigen erläuternden Berichte sind bis zum 17. Februar 2023 in Vernehmlassung.
Dokumente
- Korrespondenz - Geoinformation
- Gesetz über Geoinformation (KGeoIG)
- Erläuternder Bericht zum Vorentwurf des Gesetzes über Geoinformation (KGeoIG)
- Verordnung über Geoinformation (KGeoIV)
- Erläuternder Bericht zum Entwurf der Verordnung über Geoinformation (KGeoIV)
- KGeoIV - Anhang 1
- KGeoIV - Anhang 2
- Verordnung über die amtliche Vermessung (KAVV)
- Erläuternder Bericht zum Entwurf der Verordnung über die amtliche Vermessung (KAVV)
- Formular - Vernehmlassung
- Liste der Vernehmlassungsteilnehmer - Geoinformation