Adressen
> Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen
Die vorliegende Empfehlung soll die in den Kantonen, gemäss deren Gesetzgebung zuständigen Stellen (meist die Gemeinden), bei der Einführung und bei der Pflege der Gebäudeadressierung unterstützen. Sie wurde vom Bundesamt für Landestopografie swisstopo und vom Bundesamt für Statistik (BFS) unter Einbezug der fachlichen Unterstützung von CadastreSuisse erstellt und basiert auf einer Empfehlung des Kantons Zürich von 2004, die im Jahre 2005 durch Fachspezialisten der Geodäsie und Eidgenössischen Vermessungsdirektion ausgearbeitet wurde.
> Link zur Eidg. Gebäude- und Wohnungsregister
Nomenklatur
> Richtlinien für das Studium der Lokal- und Strassennamen
Critères utilisés par la Commission de nomenclature (art. 25 LMO)Sprachregeln der Nomenklaturkommission (Art. 25 AVG)
> Recommandation sur les noms de nouvelles communes
Recommandations à l’attention des communes projetant de fusionner