Die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) erbringt hauptsächlich folgende Leistungen:
- Veranlagung der natürlichen Personen, beinhaltend die Prüfung der deklarierten Elemente (Einkommen und Vermögen) und der Einkommen, die der Verrechnungssteuer unterliegen sowie der Kapitalleistungen und der Liquidationsgewinne der Selbstständigerwerbenden;
- Veranlagung der juristischen Personen, beinhaltend die Prüfung der deklarierten Elemente (Gewinn und Kapital);
- Expertisen bei Selbstständigerwerbenden und juristischen Personen;
- Sonderveranlagungen für die Quellensteuer und die Grundstückgewinnsteuer;
- Fakturieren und Bezug der verschiedenen Kantonssteuern und der direkten Bundessteuer sowie Bearbeitung der Steuerausstände;
- Bezug der Kirchensteuer der juristischen Personen sowie - auf der Grundlage einer Vereinbarung - der Gemeinde- und Kirchensteuern der natürlichen Personen.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der Kantonalen Steuerverwaltung (KSTV) sind Folgende:
- Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG) und die entsprechenden Verordnungen;
- Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG);
- Bundesgesetz vom 13. Oktober 1995 über die Verrechnungssteuer (VStG) und die entsprechenden Verordnungen;
- Gesetz vom 6. Juni 2000 über die direkten Kantonssteuern (DStG) und die entsprechenden Beschlüsse und Verordnungen;
- Gesetz vom 10. Mai 1963 über die Gemeindesteuern (GStG);
- Gesetz vom 26. September 1990 über die Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat (KSG).