Das Steuerbezugsverfahren beginnt mit dem Versand der Akontozahlungsbeträge und der Abrechnungsbeträge an die Steuerpflichtigen. Aufgabe der Abteilung Steuerbezug ist es nachzuprüfen, ob die Steuerpflichtigen ihre Steuern fristgemäss bezahlen. Säumige Steuerpflichtige werden von der Abteilung Steuerbezug gemahnt. Falls nötig wird die Betreibung eingeleitet.
Es kann vorkommen, dass sich eine steuerpflichtige Person in grossen finanziellen Schwierigkeiten befindet. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, so kann sie Zahlungserleichterungen beantragen, die in einer Fristverlängerung oder der Nachzahlung von Steuerrückständen in Raten bestehen können.