Wie werden die Akontozahlungen 2024 berechnet?
Die Steuerforderungen sind provisorisch, und die Akontozahlungen sind auf der Grundlage der letzten bekannten Zahlen berechnet worden (Steuer 2022, wenn Sie 2023 noch nicht veranlagt worden sind).
Was muss ich tun, wenn die berechneten Akontozahlungen nicht mehr der Wirklichkeit entsprechen (z.B. vorheriges ausserordentliches Einkommen, dauerhafte Aufgabe der Erwerbstätigkeit im Jahr 2024 oder aussergewöhnlich hohe Verrechnungssteuer in 2023)
Sie können sich mit der zuständigen Steuerabteilung in Verbindung setzen (die Telefonnummer ist in der zusammen mit der Steuererklärung zugesandten Wegleitung oder auf der Webseite angegeben), die die Höhe Ihrer Raten ändern kann.
Sie können auch ohne die KSTV zu informieren einen geringeren Gesamtbetrag an Anzahlungen bezahlen als den, der nach Ihren Schätzungen in Rechnung gestellt wurde. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass Verzugszinsen fällig werden, wenn Ihre Endabrechnung höher ausfällt als zum Zeitpunkt Ihrer Zahlungen erwartet.
Wann werde ich die Schlussabrechnung für meine Steuern erhalten?
Mit der Einführung der einjährigen Gegenwartsveranlagung basiert die Steuer 2023 auf den im Jahr 2023 erzielten Einkünfte. Die Kantonale Steuerverwaltung wird erst ab 2024, nach Prüfung Ihrer Steuererklärung mit der Angabe Ihrer Einkünften 2023, die Steuerveranlagung vornehmen und den Steuersaldo 2023 abrechnen können.
Muss ich damit rechnen, Zinsen zu zahlen?
Wenn die Anzahlungen für 2023 nicht vollständig bezahlt wurden und Ihre Endabrechnung höher ausfällt als die bezahlten Anzahlungen, werden Verzugszinsen fällig. Bei Zinsbeträgen von weniger als 10 Franken werden keine Zinsen abgerechnet.
Wozu dient die QR-Rechnung "Freiwillige Akontozahlung 2023"?
Wenn Sie Anfang 2024 Ihre Steuererklärung 2023 ausfüllen, können Sie Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen 2023 berechnen. Stellen Sie dabei fest, dass die tatsächliche Steuerschuld deutlich höher ausfällt als die bezahlten Anzahlungen (unter Berücksichtigung der Verrechnungssteuer 2023), so können Sie Ihre Akontozahlungen 2023 noch rechtzeitig (vor dem 30. April) ergänzen.
Kann ich die QR-Rechnung "Freiwillige Akontozahlung 2023" für eine Steuernachzahlung 2022 verwenden?
Nein. Diese QR-Rechnung darf nur für die Steuerzahlung 2023 verwendet werden. Es ist wichtig, dass Ihre Zahlungen im "richtigen" Jahr verbucht werden. Falls Sie eine Bank oder die Post mit der Zahlungsabwicklung beauftragen, müssen Sie jedes Jahr den Dauerauftrag ändern und das Jahr angeben, für das die Zahlungen zu leisten sind (die kodierten QR-Rechnungen beilegen).
Mein Einkommen wird sich im Jahr 2024 wesentlich ändern. Wie verhält es sich mit meinen Akontozahlungen?
Bei einer erheblichen Erhöhung oder Verringerung Ihres Einkommens können Sie die Zahlungsbeträge entsprechend anpassen, indem Sie die QR-Rechnung "Freiwillige Akontozahlung" verwenden oder die letzten Akontozahlungen gar nicht leisten. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass Verzugszinsen fällig werden, wenn Ihre Endabrechnung höher ausfällt als zum Zeitpunkt Ihrer Zahlungen erwartet.
Ich werde im Jahr 2024 heiraten. Muss ich das der Steuerverwaltung melden?
Nein. Die Akontozahlungen sind der neuen Situation angepasst, wenn die Heirat vor dem Versand der Akontozahlungen erfolgt. Bei Heirat während des Jahres werden die Ehegatten für die ganze Steuerperiode gemeinsam veranlagt. Somit werden Einkommen, Vermögen und Verrechnungssteuer beider Ehegatten für die Festsetzung der Akontozahlungen zusammengerechnet. Die vor der Heirat von Ehemann und Ehefrau einzeln geleisteten Zahlungen werden von der als Ehepaar gemeinsam geschuldeten Steuer in Abzug gebracht.
Ich habe mich im Jahr 2024 scheiden lassen. Wie verhält es sich mit den in diesem Jahr bereits geleisteten Akontozahlungen?
Bei Trennung oder Scheidung werden die Ehegatten für die ganze Steuerperiode getrennt besteuert, auch wenn sie zu Beginn der Steuerperiode noch verheiratet waren. Nach Steuergesetz müssen die bei Ehepaaren erhobenen Steuerbeträge nach einer Trennung oder Scheidung hälftig aufgeteilt werden, vorbehaltlich anderslautender, von beiden Ehegatten unterzeichneter Vereinbarung.
Ich werde mich demnächst im Kanton Freiburg niederlassen. Was muss ich tun, um meinen Steuerpflichten nachzukommen?
Sie werden von uns einen auf den Angaben der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde basierenden Fragebogen zugestellt bekommen, nach dem wir die provisorischen Akontozahlungen festsetzen können. Die Steuererklärung 2024 wird Ihnen dann Anfang 2025 zugestellt.
Ich werde demnächst aus dem Kanton Freiburg in einen anderen Kanton ziehen. Was geschieht mit den bereits geleisteten Akontozahlungen?
Da der Kanton, in dem Sie am Ende des Jahres Ihren Wohnsitz haben, für den Steuerbezug der ganzen Steuerperiode zuständig ist, werden Ihnen die Akontozahlungen rückerstattet, sobald Ihr Wegzug von der Einwohnerkontrolle der Gemeinde, aus der Sie wegziehen, sowie der Gemeinde, in die Sie ziehen, amtlich bestätigt worden ist.
Ich werde demnächst aus dem Kanton Freiburg ins Ausland ziehen. Was muss ich tun, um meinen Steuerpflichten nachzukommen?
Vor Ihrem Wegzug müssen Sie Ihre Steuererklärung 2023 ausfüllen, die Ihnen von der Kantonalen Steuerverwaltung für die Angabe der im laufenden Jahr erzielten Einkünfte sowie Ihr Vermögen bis zum Wegzugsdatum zugestellt wird. Der Steuererklärung beizulegen sind die üblichen erforderlichen Unterlagen (Lohnausweis, Bankbescheinigungen, Belege für Abzüge usw.). Die Steuerverwaltung wird daraufhin Ihre Steuerveranlagung 2023 vornehmen und die ausstehenden oder rückzuerstattenden Steuern abrechnen.
Ich werde demnächst in eine andere Freiburger Gemeinde ziehen. Was geschieht mit den bereits geleisteten Akontozahlungen?
Für die Gemeindesteuer werden Sie nach Massgabe der Dauer Ihres Aufenthalts in der betreffenden Gemeinde besteuert. Für die Anpassung Ihrer Akontozahlungen sind die Gemeinden zuständig, die sich selbst um das Steuerinkasso kümmern.