Diese Praxis ist anwendbar auf die Vermietung oder Untervermietung von Zimmern, Wohnungen, Häusern, Chalets, unabhängig davon, über welchen Kanal das Mietobjekt angeboten wird (Airbnb oder eine andere Unterkunftsplattform, Zeitungen usw.). Sie gilt nur für die Vermietung oder Untervermietung von möblierten Liegenschaften, die sich im Privatvermögen der Steuerpflichtigen befinden.
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