Der Staatsrat gibt den Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (DStG) in die Vernehmlassung. Mit dieser Revision soll das kantonale Recht an die Änderungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, (StHG; SR 642.14), die die Revision des Aktienrechts betreffen, angepasst werden. Mit dieser Revision werden auch di Motionen Schneuwly/Dafflon 2021-GC-91 und Collomb/Defferrard 2021-GC-128 sowie der Bericht des Staatsrats vom 8. März 2022 zum Ausgleich der Folgender kalten Progression umgesetzt. Sie regelt schliesslich die Aufhebung der Ausgleichszinsen und geht näher auf die Frage der in Nachsteuerverfahren anwendbaren Zinsen ein. Dieser erläuternde Bericht befasst sich auch mit der Frage der von der OECD vorgesehenen Mindeststeuer, vorerst ohne Gesetzesänderungsvorschläge. Die Vernehmlassung läuft bis 17. Juni 2022.