Der Staatsrat entscheidet jeweils im Dezember über allfällige Lohnerhöhungen für das Staatspersonal. Dabei stützt er sich auf die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise vom November, die finanzielle Lage des Staates sowie die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse.
Der Landesindex der Konsumentenpreise vom November 2022 von 112,6 Punkten (Basis Mai 2000) dient als Bezugsgrösse für die Berechnung des Teuerungsausgleichs auf den Lohnskalen des Staatspersonals. Zwischen November 2022 und November 2023 ist der Index um 1,6 Punkte auf 114,2 Punkte gestiegen, das heisst um 1,42 %. Angesichts dieser Entwicklung hat der Staatsrat wie schon im vergangenen Jahr beschlossen, die Löhne für 2024 ganz an die Entwicklung des Konsumentenpreisindexes anzupassen.
Gegenüber dem Voranschlag 2023 ist der Personalaufwand um 3,8 % beziehungsweise 54,8 Millionen Franken gestiegen. Darin enthalten sind auch Nettoauswirkungen der neuen Stellen und die Lohnentwicklung – Lohnstufe (durchschnittlich 1,1%). Der Teuerungsausgleich entspricht dem im Voranschlag 2024 eingestellten Betrag und führt zu keinen Mehrkosten.