Dieser Verordnungsentwurf stellt eine Aktualisierung des aus dem Jahr 1992 stammenden Beschlusses an die aktuelle Praxis dar.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Elemente dieser Aktualisierung:
- Neuer Name: Der bisherige «Beschluss über die Anstellung invalider Person» wird durch die neue «Verordnung über die Finanzierung der Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen» ersetzt;
- Präzisere Definition der Zielgruppe: Priorität für gesundheitlich angeschlagenes EFR-Personal; bei ausreichender finanzieller Verfügbarkeit können auch Personen finanziert werden, die eine berufliche Wiedereingliederung im EFR absolviert haben;
- Erklärung des Verfahrens: Ankündigung (Antragsteller), Antrag auf Anstellungsprüfung an die Beratungsstelle Espace Gesundheit-Soziales (CESS) und Zusammenstellung des Dossiers, Finanzierungsentscheidung im SPO und Betreuung durch die CESS sind die beschriebenen Schritte;
- Präzisierungen zum Anstellungsvertrag: Vertragserstellung, Dauer, Vergütung und Definition des Beschäftigungsgrades werden konkretisiert;
- Zentralisierung des Kredits: Der Kredit wird in das ordentliche Budget aufgenommen und kann in allen staatlichen Verwaltungseinheiten verwendet werden.