Nach dem aktualisierten Finanzplan, der die Finanzprognosen des Staates für die Jahre 2025 bis 2028 aufzeigt, zeichnet sich ein Aufwandüberschuss von insgesamt rund 630 Millionen Franken ab. Zur Berechnung dieses Betrags hat sich der Staatsrat auf die mittelfristigen Prognosen für die Entwicklung der Kantonsfinanzen sowie auf erste Schätzungen der Auswirkungen des Entlastungspakets für den Bundaushaushalt für den Kanton gestützt. Diese Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt erst grob geschätzt und werden nach Bekanntwerden des detaillierten Vorhabens des Bundes weiter konkretisiert.
Die bereinigten Ergebnisse des Finanzplans für den Zeitraum 2025-2028 ergeben folgendes Bild:
Finanzokab für 2025-2028 | |||||
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Voranschlag 2025 |
Finanzplan 2026 |
Finanzplan 2027 |
Finanzplan 2028 |
Zeitraum 2025-2028 |
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mios |
mios |
mios |
mios |
mios |
|
Überschuss (+) / Defizit (–) Erfolgsrechnung |
+ 0,7 |
- 147,1 |
- 150,5 |
- 139,0 |
- 435,9 |
Zu erwartende Auswirkungen des Entlastungspakets für den Bundeshaushalt |
- |
- 50,4 |
- 71,3 |
- 71,7 |
- 193,4 |
Bereinigte Ergebnisse : Überschuss (+) / Defizit (–) Erfolgsrechnung |
+0,7 |
- 197,5 |
- 221,8 |
- 210,7 |
- 629,3 |
Diese Zahlen weichen signifikant von den Vorgaben der Kantonsverfassung in Bezug auf jährlich ausgeglichene Budgets ab. Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse, dass das derzeitige Staatsvermögen, bei dem es keinen «frei verfügbaren» Anteil mehr gibt, bei weitem nicht ausreichen wird, um den massiven Finanzierungsbedarf, aus eigenen Mitteln zu decken.
Diese schlechten Prognosen bestätigen, dass es umgehend ein Programm zur Sanierung der Kantonsfinanzen braucht. Es braucht griffige und entschlossene Massnahmen sowohl von Seiten des Staatsrats als auch des Grossen Rats, damit die Kantonsfinanzen nicht aus dem Ruder laufen und die Herausforderungen der kommenden Jahre bewältigt werden können.
Um die Finanzen entsprechend den rechtlichen Vorgaben nachhaltig wieder auf Kurs zu bringen, hat der Staatsrat Arbeitsgruppen mit der Ausarbeitung möglicher Massnahmen beauftragt. Dabei werden ohne Einschränkungen alle Möglichkeiten geprüft. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird der Staatsrat das Programm zur Sanierung der Staatsfinanzen in die Vernehmlassung schicken, und zwar im Laufe des kommenden Frühjahrs. Der Grosse Rat wird dann im Herbst 2025 darüber befinden.