Der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) und die Föderation der Personalverbände der Staatsangestellten des Kantons Freiburg (FEDE) haben in Schreiben an den Staatsrat und an die Delegation für das Personalwesen mehrere Forderungen gestellt, unter anderem die Forderung nach einer anderen Zusammensetzung der KBF. Die Sachlage wird nun analysiert, und die Sozialpartner werden anschliessend entsprechend informiert.
Die Delegation für das Personalwesen möchte jedoch Folgendes klarstellen:
- Unabhängig von ihrer Zusammensetzung ist die KBF eine technische Kommission: Ihre Arbeit besteht darin, die staatlichen Funktionen gestützt auf ein objektives, faktenbasiertes und neutrales Bewertungssystem zu analysieren, also frei von jeglichen politischen oder wirtschaftlichen Überlegungen.
- Die KBF ist ein beratendes Gremium, das dem Staatsrat Orientierungshilfe gibt, wobei letzterer einen Ermessensspielraum hat und in seinen Entscheidungen souverän bleibt.
- Das Reglement über das Verfahren zur Bewertung und Einreihung der Funktionen des Staatspersonals (BEFR) gibt es schon seit sehr langer Zeit (1992), und bis jetzt sind die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der KBF von den Sozialpartnern nicht beanstandet worden.
- Das Ergebnis der Bewertung der Funktion der Radiologiefachpersonen, medizinisch-technische Radiologie MTR (Funktionsbezeichnung «Röntgentechniker/in») beruht auf einem Konsens innerhalb der Kommission. Zu erwähnen ist schliesslich, dass die Gewerkschaften des Staatspersonals weder gegen die Beibehaltung von Klasse 17 für die Radiologiefachpersonen (vom Staatsrat am 10. Dezember 2024 beschlossen) noch gegen die Zusammensetzung der KBF Beschwerde erhoben.