Der Kanton Freiburg ist an einer gesellschaftlichen Revolution beteiligt; diese setzt sich in einer Welt, in der die Informationstechnologien unsere Lebens- und Arbeitsweise tiefgehenden Veränderungen aussetzen, durch. Der Staatsrat hat beschlossen, einen wichtigen Teil seiner Tätigkeit in der laufenden Legislaturperiode diesem Thema zu widmen und daraus unter dem Thema «Freiburg macht seine Revolution 4.0» eines der drei Hauptprojekte seines Regierungsprogramms zu machen. Dieser Entscheid ist der Ausgangspunkt für ein Vorgehen, das weit über die Legislaturperiode 2017–2021 hinausgeht und einen starken politischen Impuls, mit dem die Verfahren des Staates Freiburg und die Dienstleistungen für die Bevölkerung optimiert werden, geben soll.
Die erste Anstrengung des Staatsrats soll der Verwaltung gelten. Mit der Entwicklung der sogenannten «Verwaltung 4.0» will die Regierung wo immer möglich die administrativen Schritte vereinfachen und dank der Digitalisierung eine grössere Verfügbarkeit und Zugänglichkeit sowie eine grössere Effizienz für alle Dienstleistungen für die Bevölkerung anbieten. Mit einer beweglicheren Verwaltung kann die Wettbewerbsfähigkeit unseres Kantons gestärkt werden.
Der Staatsrat ist sich des Umfangs dieses Projekts für die Zukunft bewusst und hat das Budget für die Informatik deutlich erhöht. Er hat bereits die Fundamente gelegt, mit denen die konkrete Umsetzung der Verwaltung 4.0 wirksam gesteuert werden kann. Zu diesem Zweck hat er ausserdem einen Richtplan der Digitalisierung und der Informationssysteme für die Legislaturperiode 2017–2021 ausgearbeitet.
Es gibt bereits zahlreiche Projekte: die neue Website fr.ch, der E-Government-Schalter, das elektronische Patientendossier, E-Voting, das Kartografieportal, die Anwendung FRIAC, mit der die Baubewilligungsverfahren verwaltet werden können, E-Justiz, das kantonale Bezugssystem, das Portal frischool und das Projekt zur Harmonisierung der Informationssysteme der Schulen (HAE) sind alles Beispiele für diese digitale Umwandlung.
Um die Verwaltung nachhaltig zu verändern, bietet der Staat Freiburg einen gesicherten digitalen Raum, in dem sich die Benützerinnen und Benützer gut aufgehoben fühlen. Die gesetzlichen Grundlagen müssen ebenfalls angepasst werden, damit die neuen Parameter, welche die Folgen der Digitalisierung der Leistungen sind, aufgenommen werden. In Anlehnung an das dänische Modell wird der Staatsrat die Möglichkeit einer Prüfung, ob die Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen Freiburgs mit der Digitalisierung in Einklang steht, untersuchen.
Damit die umgewandelte Verwaltung von Dauer ist, wird der Mensch in den Mittelpunkt der technologischen Überlegung gestellt. Dieser Wechsel hängt nicht nur von den neuen Technologien, sondern von der Entwicklung der Verhalten, der Mentalitäten und der Kompetenzen aller ab. Dank einer angemessenen Personalpolitik und einer angemessenen Weiterbildung beweist der Staat Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den künftigen Generationen. Mit der Verwaltung 4.0 wird eine wahrhafte Dynamik im Dienst des Allgemeinwohls gestartet, um allen das Leben zu erleichtern.