In seinem Regierungsprogramm erklärt der Staatsrat seine Absicht, eine neue Personalpolitik umzusetzen, um sich den Veränderungen in der Arbeitswelt anzupassen und als moderner und wettbewerbsfähiger Arbeitgeber attraktive Bedingungen zu bieten. Im Hinblick darauf hat er 2018 eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Staat und Sozialpartnern mit der Ausarbeitung des Inhalts der Personalpolitik beauftragt, parallel zur Teilrevision des Personalgesetzes (StPG). Auch die Staatsangestellten wurden in diesen partizipativen Prozess eingebunden.
1. Nach 7 strategischen Stossrichtungen eine neue Kultur mitgestalten
Zur Umsetzung der Vision der Personalpolitik basieren die geplanten Aktionen auf sieben strategischen Stossrichtungen, die bis 2026 umgesetzt werden sollen. So wird der Staat beispielsweise ein neues Instrument für das Führen mit Zielvereinbarung, Entwicklung und Personalbeurteilung (ODE) einführen: Ziel dieses Instruments ist die Stärkung der Aus- und Weiterbildung sowie die Begleitung der Mitarbeitenden während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn. Die Flexibilisierung von Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsweise ist eine der Massnahmen zur Förderung neuer Arbeitsformen für eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben. Weiter soll der Staat mit einem neuen Personalmarketingkonzept als attraktiver Arbeitgeber positioniert werden.
2. Revision des StPG zur Anpassung an die Arbeitswelt
Damit die neue Personalpolitik umgesetzt werden kann, muss die Gesetzgebung angepasst werden. Deshalb hat der Staatsrat 2016 das Amt für Personal und Organisation (POA) damit beauftragt, die Direktionen und Anstalten zu ihrer Ansicht über Sinn und Zweck einer StPG-Revision zu befragen, und diese sprachen sich für gewisse Anpassungen aus. 2017 beantwortete der Staatsrat die Motion der Grossräte Nicolas Kolly und Romain Collaud, die eine Totalrevision des StPG forderten. Der Staatsrat beschloss letztlich, auf eine Teilrevision einzutreten, ein Entscheid, den der Grosse Rat am 13. September 2017 guthiess.
Im Januar 2019 wurden ein Lenkungsausschuss sowie eine direktionsübergreifende Arbeitgruppe eingesetzt, um den Revisionsumfang abzustecken und die gesetzlichen Änderungen aufzulisten. Es wurde auch eine Umfrage bei Bund und Kantonen durchgeführt, um in Erfahrung zu bringen, welche Arbeitsbedingungen dem Personal in anderen Verwaltungen geboten werden. Die Personalverbände wurden konsultiert und ihre Vorschläge der Arbeitsgruppe unterbreitet.
3. Neuerungsvorschläge der StPG-Revision
Zur Modernisierung des StPG hat der Staatsrat mehrere Änderungen und Neuerungen beschlossen. So wird die Probezeit von 12 auf 6 Monate verkürzt, und am Ende der Probezeit sind die Angestellten faktisch als Mitarbeiter/innen des öffentlichen Dienstes anerkannt. Auf die formalisierte offizielle Anerkennung in schriftlicher Form wird verzichtet.
Das neue StPG gewährt einen sechzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub für alle Mitarbeiterinnen, unabhängig von Art und Dauer des Anstellungsvertrags. Der Vaterschaftsurlaub wird von 5 auf 15 Tage verlängert, und der zwölfwöchige Adoptionsurlaub wird künftig sowohl den Mitarbeiterinnen als auch den Mitarbeitern des Staates gewährt.
Mit dem neuen StPG kann eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Urlaub für pflegende Angehörige beziehen und maximal drei Tage pro Fall frei nehmen, um ein Familienmitglied zu pflegen. Mit dem Urlaub für ein schwer krankes oder verunfalltes Kind kann ein beim Staat angestellter Elternteil seine Berufstätigkeit bis zu 14 Wochen unterbrechen, ohne Lohneinbusse und ohne die Stelle zu verlieren. Bei Urlaub wegen Krankheit eines Kindes muss kein Arztzeugnis mehr vorgelegt werden.
Das neue StPG bietet die Möglichkeit der Gewährung einer Einzel- oder Gruppenprämie für aussergewöhnliche Leistungen; die Modalitäten sollen in einer Verordnung geregelt werden. Der Begriff der Beschwerlichkeit der Arbeit wird aufgenommen; die entsprechenden Grundsätze und Kriterien sollen ebenfalls in einer separaten Verordnung definiert werden.
Eine Umfrage bei den Direktionen und Anstalten hat ergeben, dass das Kündigungsverfahren vereinfacht werden sollte, unter Wahrung der Rechte der Mitarbeitenden nach den Grundsätzen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG). Zu diesem Zweck wird die neue Personalpolitik darauf abzielen, die Rekrutierung zu verbessern und die Betreuung und Begleitung der Mitarbeitenden zu verstärken, um Entlassungen zu vermeiden.
Das neue StPG sieht ausserdem Besitzstandentschädigungen für über 55-jährige Angestellte vor, die nach einer Reorganisation ihre Stelle wechseln müssen. Zudem werden auch die Whistleblower besser geschützt und die Regelung bezüglich Schutz der Daten der Mitarbeitenden angepasst.
Ausserdem soll der freiwillige Unterstützungsbeitrag an die Sozialpartner nach dem neuen StPG nach Massgabe der Mitgliederzahl aufgeteilt werden.
Der Staatsrat hat seinen StPG-Revisionsentwurf an den Grossen Rat überwiesen, der demnächst über diese Änderungsvorschläge befinden wird.