Der Staatsrat des Kantons Freiburg teilt die Auffassung des Vorstands der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren zu den Entscheiden des Nationalrats zur USR III vom vergangenen 16. und 17. März und wünscht eine Korrektur der beschlossenen Massnahmen im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens in den eidgenössischen Räten. Damit das finanzielle Gleichgewicht zwischen Bund und Kantonen gewahrt werden kann, soll der vom Nationalrat bei 20,5 % festgelegte Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer auf 21,2 % erhöht werden. Für den Staatsrat ist eine wirksame und massvolle Unternehmenssteuerreform unabdingbar; es geht auch darum, die staatlichen Leistungen über ausreichende Unternehmenssteuererträge zu gewährleisten.
Mit Blick auf die Entscheide des Nationalrats vertritt der Staatsrat folgende Positionen:
- Er lehnt die zinsbereinigte Gewinnsteuer ab. Sollte diese Massnahme weiterverfolgt werden, so ist sie in die Entlastungsbegrenzung zu integrieren.
- Er ist der Auffassung, dass erhöhte Abzüge nur für im Inland entstandene Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zuzulassen sind. Die Ausdehnung auf das Ausland gefährdet Forschungsarbeitsplätze in der Schweiz.
- Er befürwortet die Gesamtbegrenzung der Entlastungen bei den steuerlichen Massnahmen bei 80 %.
- Er bedauert, dass die Teilbesteuerung der Dividenden nicht auf 70 % erhöht wurde.
Die USR III ist für unser föderales Steuersystem zentral. Nichtstun ist keine Option und käme die Schweiz und den Kanton Freiburg teurer zu stehen. Der Staatsrat betont wie wichtig es ist, dass das Reformpaket ausgewogen bleibt, damit es breite Zustimmung findet.