Für das Staatspersonal richtet sich der Teuerungsausgleich nach der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Monat November des Vorjahres bis November des laufenden Jahres (Indexbasis: Mai 2000 = 100). Der Index ist gegenüber dem Vorjahr von 108,7 auf 108,6 Punkte zurückgegangen. Da der als Referenz dienende Konsumentenpreisindex 112,0 Punkte nicht erreicht hat, muss der Staatsrat die Gehälter nicht an die Teuerung anpassen, wobei zu sagen ist, dass die Gehaltsskalen 2015 auf dem Index von 109,6 Punkten (November 2010) basieren.
Was die Struktur- und Sparmassnahmen bei den Gehältern der Staatsmitarbeitenden betrifft, gelten die Regeln für den Aufschub der jährlichen Lohnerhöhung und für den temporären Solidaritätsbeitrag unverändert. Ab kommendem 1. Juli wird der Gehaltsstufenanstieg wieder. Auf den 1. Januar 2015 wird der gegenwärtige Solidaritätsbeitrag von 1,3 % wie vom Grossen Rat beschlossen auf 1 % gesenkt.
Der Staatsrat dankt allen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Arbeit im Dienste der Freiburger Bevölkerung.