Der Staat als Arbeitgeber hat die Pflicht, die Gesundheit seines Personals zu schützen (Art. 6 ArG). Mit der Umsetzung des MobV-Dispositivs kommt die Freiburger Regierung dieser Pflicht nach. Da der Staat der Hauptarbeitgeber im Kanton ist, will der Staatsrat darüber hinaus auch eine Vorbildfunktion wahrnehmen und ein unmissverständliches Zeichen setzen, dass er Mobbing und sexuelle Belästigung ernst nimmt und gegenüber belästigendem Verhalten null Toleranz gelten lässt. Die Umsetzung des Dispositivs gegen Mobbing und sexuelle Belästigung ist Sache des Arbeitsgebers Staat, der zu diesem Zweck über eine paritätische Aufsichtskommission verfügt, die administrativ der Finanzdirektion zugewiesen ist.
Diese paritätische Kommission mit drei Arbeitnehmervertretern und drei Arbeitgebervertretern hat unter anderem die Aufgabe zu überwachen, ob das Dispositiv gegen Mobbing und sexuelle Belästigung richtig funktioniert. Sie schlägt dem Staatsrat die vier externen, auf Arbeitsrecht und/oder Mobbing und sexuelle Belästigung spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor und sorgt für eine umfassende Information und konsequente Schulung des gesamten Personals. Präsidiert wird die Kommission von Florence Studer Ridoré, Mediatorin und Ausbildende in Mediation und damit Fachperson im Bereich.
Als externe Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des MobV-Dispositivs wurden Isabelle Python, Nicole Schmutz Larequi, Tarkan Göksu und Pierre Mauron ernannt. Massgebend für ihre Ernennung waren ihre einschlägigen Fachkenntnisse und die entsprechende Berufserfahrung sowie eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter und Sprachen.
Mitarbeitende, die ihre berufliche Beziehung zu anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als konfliktträchtig oder problematisch empfinden und sich in ihrer Persönlichkeit verletzt oder belästigt fühlen, können sich in einem ersten Schritt informell an die Vertrauenspersonen des Espace Gesundheit-Soziales wenden (das es seit fast zehn Jahren gibt und dem Amt für Personal und Organisation angegliedert ist), oder bei Fragen zu sexueller Belästigung direkt ans Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen des Kantons Freiburg. Das Espace Gesundheit-Soziales kann dann der betreffenden Person eine Mediation oder die Beratung und Unterstützung durch eine oder einen der vier externen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vorschlagen. Führt das informelle Verfahren zu keiner Lösung, kann die betroffene Person die Eröffnung eines formellen Verfahrens beantragen (Einreichen einer Klage).
Mit dem gesamten Dispositiv und der paritätisch zusammengesetzten Kommission bekräftigen alle Partner (Staatsrat und Personalorganisationen) ihren Willen zur Zusammenarbeit beim Konfliktmanagement, bei der Verbesserung des Arbeitsklimas und zum Schutz der Integrität der Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung.