Das Jahr 2024 war ein aussergewöhnlich gutes Jahr für die Finanzmärkte, gestützt durch sinkende Zinssätze und eine weltweite wirtschaftliche Erholung. Die Kasse erzielte eine geschätzte Performance von etwa 6.4%. Dieses Ergebnis trägt dazu bei, das negative Resultat von 2022 auszugleichen, reicht jedoch noch nicht aus, um das durchschnittliche Renditeziel von 2.8 % pro Jahr zu erreichen oder eine ausreichende Reserve für zukünftige Marktrisiken aufzubauen.
Verzinsung der Altersguthaben
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Altersguthaben 2024 im Pensionsplan mit 2.5 % und diejenigen im BVG-Plan sowie im Zusatzplan entsprechend dem BVG-Mindestzinssatz mit 1.25 % zu verzinsen.
Die Differenz zwischen der ausgeschütteten Verzinsung und der geschätzten Performance wird genutzt, um die Reserve der Kasse zu stärken. In schwierigen Jahren wie 2022 (mit einer Performance von -5.3 %) greift die Kasse auf die Reserve zurück, um eine Verzinsung zu gewährleisten und gleichzeitig das finanzielle Gleichgewicht der Institution zu erhalten.
Der Aufbau dieser Reserve ist langfristig von entscheidender Bedeutung, um die Leistungen nachhaltig zu sichern und ein Gleichgewicht zwischen den Generationen zu gewährleisten.
Keine Rentenindexierung
Der Verwaltungsrat hat entschieden, die Renten nicht zu indexieren.
In ungünstigen Jahren wie 2022 müssen die aktiven Versicherten auf eine Zinsgutschrift verzichten, um die Auszahlung der Renten sicherzustellen und das finanzielle Gleichgewicht der Kasse zu bewahren. Darüber hinaus leisten sie seit 2017 einen zusätzlichen Beitrag zur Rekapitalisierung der Kasse über einen Lohnabzug.
In diesem Zusammenhang würde eine Rentenindexierung die aktive Generation, die bereits von den Folgen der letzten Reform betroffen ist, zusätzlich belasten und das Ziel der Generationengerechtigkeit gefährden. Eine Rentenindexierung würde bedeuten, auf die Reserve zurückzugreifen, die dazu dient, Verluste aus schlechten Marktjahren auszugleichen. Sollte diese Reserve vollständig aufgebraucht werden, wären ausschliesslich der aktiven Versicherten betroffen (keine Verzinsung der Altersguthaben, Anpassung der Leistungen und/oder zusätzliche Beiträge).
Provisorischer Zinssatz 2025
Die PKSF wird für das Jahr 2025 für alle Vorsorgepläne einen vorläufigen Zinssatz von 1.25 % anwenden, entsprechend dem BVG-Mindestzinssatz. Dieser Zinssatz wird den Guthaben der Versicherten gutgeschrieben, die bis zum 30. November 2025 austreten oder bis zum 1. Dezember 2025 in Rente gehen.
Diese Entscheidungen spiegeln das Bestreben wider, die finanzielle Sicherheit der Kasse weiterhin zu gewährleisten und gleichzeitig eine faire Behandlung von Rentnern und aktiven Versicherten zu fördern.