Im Zuge der am 1. Juli 2020 in Kraft getretenen Revision des Gleichstellungsgesetzes müssen alle Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden innert zwei Jahren eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Der Staat Freiburg hat diese Analyse für sein Personal mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Logib-Tool durchgeführt. Die Analyse umfasste 18 036 Mitarbeitende, wovon 62,6 % Frauen (11 291) und 37,4 % Männer (6745).
Nach den Logib-Kriterien beträgt die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern beim Staat Freiburg 1,1 %. Dabei handelt es sich um die Lohnunterschiede, die sich namentlich nicht durch Faktoren in Zusammenhang mit den persönlichen Qualifikationen oder der beruflichen Stellung erklären lassen.
In Anbetracht der vom Bund festgelegten Toleranzschwelle von 5 % wird die Lohngleichheit im Sinne des Gleichstellungsgesetzes beim Staat Freiburg also gewährleistet. Das absolut zufriedenstellende Ergebnis von 1,1 % bestätigt, dass das System zur Funktionsbewertung und -einreihung Evalfri sowie der Plan für die Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung (PGKV) voll und ganz auf Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern beim Staat Freiburg ausgerichtet sind.