Im Dezember 2014 bezog der Staatsrat des Kantons Freiburg Stellung zur Vernehmlassungsvorlage des Bundesgesetzes über die Unternehmenssteuerreform III. Nachdem er verschiedene steuerpolitische Massnahmen zur Sicherstellung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Freiburger Wirtschaft geprüft hatte, gab der Staatsrat bekannt, dass er im Prinzip ab 2019 den kantonalen Gewinnsteuersatz auf 4 % senken und zu einem effektiven globalen Steuersatz der juristischen Personen von 13,72% kommen wolle.
Im Anschluss an die Vernehmlassung wurde die Vorlage des Bundes grundlegend überarbeitet: Gewisse Massnahmen wurden fallengelassen, andere wurden geändert und neue vorgeschlagen, um den Entwicklungen auf internationaler Ebene sowie den Vorschlägen der Vernehmlassungsteilnehmer Rechnung zu tragen. Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf und die entsprechende Botschaft in seiner Sitzung vom 5. Juni 2015 verabschiedet und anschliessend ans Parlament überwiesen, das die Beratungen der Vorlage in der Wintersession beginnen und 2016 weiterführen wird.
In der Zwischenzeit haben die Dienststellen des Staates Freiburg die einzelnen Massnahmen der USR III eingehend geprüft, um sich ein Bild über die Auswirkungen für den Kanton zu machen (steuerpolitische Massnahmen, vertikaler Ausgleich und Anpassungen beim interkantonalen Finanzausgleich). Konkret geht es nämlich darum, Lösungen zu finden, um für die Unternehmen attraktiv zu bleiben und gleichzeitig die staatlichen Aufgaben weiter finanzieren zu können.
Neben den vorgeschlagenen Anpassungen bei der Gewinnsteuer wird die Kapitalsteuer gesenkt, um der Abwanderung von Unternehmen entgegenzuwirken, die gegenwärtig vom kantonalen Steuerstatus profitieren.
Weiter wurden mit der Unternehmerschaft Gespräche über Begleitmassnahmen im Zuge der allgemeinen Steuersatzsenkung für die ordentlich besteuerten Unternehmen geführt. Die Vertreter der Arbeitgeberverbände haben sich hier bereit erklärt, mit einem Beitrag von jährlich 22 Millionen Franken Begleitmassnahmen in den Bereichen Berufsbildung und familienergänzende Tagesbetreuungseinrichtungen zu finanzieren. Diese sollen zeitgleich mit den neuen Steuerkonditionen für die Unternehmen umgesetzt werden.
Der Vorstand des Freiburger Gemeindeverbands ist über die USR III-Strategie des Staatsrats in Kenntnis gesetzt worden. Die Gemeinden sollen in die weiteren Arbeiten eingebunden werden.
Je nach Stand der parlamentarischen Beratungen auf Bundesebene könnte bis Herbst 2016 ein kantonaler Gesetzesvorentwurf in die Vernehmlassung geschickt werden.