Die Integration des Amts für Erbschafts- und Schenkungssteuern (ESSA) in die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) soll eine rationellere und effizientere Arbeitsorganisation ermöglichen. So sollen etwa die gemeinsame Nutzung der Steuerdaten der beiden Ämter vereinfacht und der Steuerbezug sowie das Mahnwesen in einem Verfahren abgewickelt werden können. Auch für die Steuerpflichtigen wird es einfacher, denn künftig brauchen sie sich für die Regelung der Erbschafts- und Schenkungssteuern nur noch an die Steuerverwaltung zu wenden.
Die Zusammenlegung der beiden Dienststellen wird in zwei Etappen erfolgen. Ab 1. Januar 2016 wird das ESSA administrativ in die Sektion "Koordination und Support" der KSTV integriert und in "Abteilung Erbschafts- und Schenkungssteuern (ESS)" umbenannt. In dieser ersten Phase wird weiterhin die Finanzdirektion über Einsprachen und Steuerbefreiungsgesuche entscheiden. Ab 1. Januar 2018 wird dann die KSTV dafür zuständig sein. Diese zweite Phase setzt mehrere Gesetzesänderungen voraus.
Die Aufgabe des ESSA besteht in der Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuern für den Staat und der Gemeinde-Zusatzabgaben für die Gemeinden in Anwendung des Gesetzes vom 14. September 2007 über die Erbschafts- und Schenkungssteuern. Im Stellenetat des ESSA sind 2,6 VZÄ (Vollzeitäquivalente) ausgewiesen, einschliesslich der Stelle des Dienstchefs (1,0 VZÄ).
Der Chef des Amts für Erbschafts- und Schenkungssteuern, Kurt Aebischer, tritt Ende Mai 2016 in den vorzeitigen Ruhestand. Er begann seine berufliche Laufbahn 1978 im Grundbuchamt des Saanebezirks, wurde 1990 zum Leiter des Einregistrierungsamts befördert und 2002 zum Chef des Amts für Erbschafts- und Schenkungssteuern ernannt. Kurt Aebischer hat sich sehr für die Ausbildung deutschsprachiger KV-Lerndender eingesetzt und viel für die Zweisprachigkeit in der Kantonsverwaltung getan.