Der Staatsrat hat in seiner Sitzung vom 21. Januar 2025 die Genehmigung erteilt, den Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Grundbuch (GBG; SGF 214.5.1) mit dem entsprechenden erläuternden Bericht in die Vernehmlassung zu schicken. Zweck dieses Vorentwurfs ist es, die Organisation der Aufsicht über das Grundbuch im Kanton neu zu gestalten, mit einer Trennung der administrativen Aufsicht, die neu der Finanzdirektion übertragen wird, und der Rechtsmittelaufsicht (Bearbeitung der Beschwerden), für die nach wie vor die derzeitige Aufsichtsbehörde zuständig ist (neue Bezeichnung: Rekurskommission für das Grundbuch).
Im Anhang finden Sie die in die Vernehmlassung geschickten Dokumente, die auch auf der Website der Staatskanzlei aufgeschaltet sind. Bitte schicken Sie uns Ihre allfälligen Bemerkungen bis 17. März 2025.
Vernehmlassung zum Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Grundbuch
Der Staatsrat hat in seiner Sitzung vom 21. Januar 2025 die Genehmigung erteilt, den Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Grundbuch mit dem entsprechenden erläuternden Bericht in die Vernehmlassung zu schicken. Die Vernehmlassung läuft bis zum 17. März 2025.
Veröffentlicht am 21. Januar 2025 - 16h27
Herausgegeben von Finanzdirektion
Letzte Änderung: 21.01.2025 - 16h27