Zusammensetzung
Dem Justizrat gehören 9 Mitglieder an:
- Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Grossen Rates
- Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Staatsrats
- Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Kantonsgerichts
- Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Freiburger Anwaltsverbands
- Eine ordentliche Professorin oder ein ordentlicher Professor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg
- Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Staatsanwaltschaft
- Eine Vertreterin oder ein Vertreter der erstinstanzlichen Gerichtsbehörden
- Zwei weitere Mitglieder (die vom Justizrat vorgeschlagen werden).
Aktuelle Zusammensetzung des Justizrates...
Die Mitglieder werden vom Grossen Rat auf Vorschlag der betreffenden Köperschaft für 5 Jahre gewählt. Sie können nicht mehr als zwei Amtsperioden hintereinander Mitglieder des Justizrats sein.
Der Gesamtrat tritt nach Bedarf zusammen, grundsätzlich einmal pro Monat, oder wenn es 3 Mitglieder verlangen.
Der Justizrat bezeichnet seine Präsidentin oder seinen Präsidenten und seine Vizepräsidentin oder seinen Vizepräsidenten für 3 Jahre; diese Amtszeit kann verlängert werden.
Ihm gehören eine juristische Sekretärin oder ein juristischer Sekretär und eine Sekretärin oder ein Sekretär nach Gesetzgebung über das Staatspersonal an.
Kommissionen
Der Justizrat hat 3 ständige Kommissionen. Ihnen gehören jeweils 3 Mitglieder an; jede Kommission bezeichnet ihr Präsidium.
- Kommission für die administrative Aufsicht. Mehr erfahren...
- Kommission für die disziplinarische Aufsicht. Mehr erfahren...
- Wahlkommission. Mehr erfahren...