Es entscheidet über Anfragen und Beschwerden gegen ein erstinstanzliches Urteil und auch über Klagen und Beschwerden gegen Entscheide der Verwaltungsbehörden des Kantons. Ihm kommt eine doppelte Funktion als Gerichtsbehörde und als delegiertes Aufsichtsorgan über das Justizwesen zu.
Auftrag des Kantonsgerichts Freiburg
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Das Kantonsgericht ist oberste Behörde in Zivil-, Straf- und Administrativsachen.
Herausgegeben von Kantonsgericht
Letzte Änderung: 16.04.2018