Im Bericht «"Zwangsheiraten" in der Schweiz: Ursachen, Formen, Ausmass» wird Zwangsheirat entlang von drei konkreten Situationstypen definiert. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Eine Person ist vonseiten mehrerer Mitglieder ihres Umfelds Zwang/Druck ausgesetzt, um sich zu verheiraten.
- Eine Person wird daran gehindert, eine Liebesbeziehung ihrer Wahl zu leben.
- Eine Person wird an der Verwirklichung ihres Wunsches gehindert, sich scheiden zu lassen oder sich von ihrer Ehegattin/ihrem Ehegatten zu trennen.
Zwangsheirat im Kanton Freiburg: Betreuung
Das GFB koordiniert die kantonale Arbeitsgruppe für die Betreuung der Betroffenen. Im Rahmen des nationalen Programms gegen Zwangsheiraten hat das GFB ein Leitfaden für die Betreuung zuhanden für Fachpersonen ausgearbeitet.
Das GFB hat ferner am interkantonalen Projekt einer Fachausbildung zur Zwangsheirat des "Service de la cohésion multiculturelle" (COSM) Neuenburg mitgearbeitet.
Ergänzend dazu hat die Fachstelle für die Integration der MigrantInnen und für Rassismusprävention (IMR) in präventiver Absicht eine Sensibilisierungskampagne gegen Zwangsheirat durchgeführt. In diesem Rahmen hat die Fachstelle Flyer in verschiedenen Sprachen mit nützlichen Informationen und Adressen herausgegeben.